Sonstiges #06c5-1446

Sonstiges Archiv
Wir sind Anwohner einer Anliegerstraße, die jedoch zunehmend auch als Durchgangsstraße (von der Jakobstraße bis zur Wahnbachtalstraße) genutzt wird. Kontrollen der rechtmäßigen Nutzung gibt es nicht. Die gesamte Fahrbahn der Straße ist in einem mehr als desolaten Zustand. Auch als Fußgänger (kein Bürgersteig) ist die Straße nicht mehr ohne Verletzunngsgefahr begehbar. Es reiht sich Schlagloch an Schlagloch und profisorisch geflickte Stellen, die ebenfalls wieder aufbrechen. Die Straße wird derzeit auch als Baustraße für einen Neubau im Nachtigallenweg stark frequentiert. Hier befahren Betonmischer und andere schwere Baufahrzeuge unsere Straße. Eine dringend erforderliche Sanierung ist nicht mehr mit notdürftigem Flicken von Schlaglöchern (wie bisher) getan. Eine gesamte Oberflächensanierung ist dringend erforderlich. Dies ist auch wegen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Siegburg angezeigt.
Adresse: 
Hubertusstraße 56, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Wie Sie zu Recht anführen, ist eine provisorische Ausbesserung der Straßen im Siegburger Stadtgebiet in einigen Fällen nicht länger ausreichend. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Kreisstadt Siegburg in seiner Sitzung am 30. Januar 2018 die Vorbereitung eines Straßensanierungsprogrammes für die nächsten fünf Jahre beschlossen. Dieses Programm soll in Zusammenarbeit mit den Bürgern entwickelt werden. Konkret haben Eigentümer von Grundstücken entlang einer Straße daher ab sofort die Möglichkeit, schadhafte bzw. sanierungsbedürftige Straßen bis zum 31. Mai 2018 unter dem folgenden Link: http://www.siegburg.de/stadt/planen-bauen/umfrage-strassensanierung/index.html unmittelbar bei der Stadtverwaltung zu melden. Wenn Sie als Mieter der Auffassung sind, die Straße bedürfe einer Sanierung, können Sie eine Eingabe über Ihren Vermieter veranlassen. Die Stadtverwaltung überprüft die Rückmeldungen, wertet diese aus, um die Ergebnisse anschließend in Workshops mit den Bürgern gemeinsam zu erörtern. In weiteren Schritten stehen die Erstellung einer Prioritätenliste durch die Verwaltung, die Aufteilung in Kommunalabgabengesetz-pflichtige (KAG) und nicht-pflichtige Straßen sowie die Beratung über das weitere Vorgehen in den städtischen Gremien an. Nähere Informationen zum Ablauf sowie zur Abrechnung der Straßenbaukosten finden Sie unter dem oben angegebenen Link. Insofern bitte ich um Ihr Verständnis, dass größere Maßnahmen vorerst nicht vorgenommen werden.

Letzte Aktivitäten

  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    24. April 2018 - 11:14

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    24. April 2018 - 11:36

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    24. April 2018 - 11:37

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    24. April 2018 - 14:17

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    24. Mai 2018 - 14:21