Sonstiges #0cad-1585

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Auch, wenn ich in diesem Portal vielleicht nicht ganz richtig bin, möchte ich mein Unverständnis (Unmut) über die nachfolgende Entscheidung "Benefizkonzert für Opfer Brandkatastrophe" (Auszug/Zitat: "Stadt Siegburg lehnte Nutzung der Rhein-Sieg-Halle ab! Nachdem die Stadt Siegburg eine kostenlose Nutzung der Rhein-Sieg-Halle ablehnte, sprang die Jabachhalle ein. „Wir erhalten so viele Anfragen für Benefizveranstaltungen, dass es unfair wäre, wenn wir jetzt eine Ausnahme machten. Wir konnten daher nur eine ermäßigte Nutzungsgebühr anbieten“, so Jan Gerull, Sprecher der Stadt Siegburg) äußern. Bei dem Brand am 7. August handelte es sich um eine Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes (wie auch immer wieder von allen verantwortlichen Politikern, u.a. Herrn Bürgermeister Franz Huhn, betont), die sich mitten in Siegburg ereignete. Meines Erachtens hätte die Stadt Siegburg in dieser Ausnahmesituation durchaus bzgl. der Rhein-Sieg-Halle auch eine Ausnahme machen können/müssen! Mit freundlichen Grüßen Ein engagierter - in diesem Fall "verständnisloser" - Bürger
Adresse: 
Bachstraße 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
In Absprache mit dem Verantwortlichen der Stadtbetriebe Siegburg AöR wurde einvernehmlich festgelegt, dass auch für das geplante Benefizkonzert zugunsten der Geschädigten des Brückberger Brandes am 7.8.2018 in der Rhein-Sieg-Halle einer kostenlosen Nutzung nicht zugestimmt werden kann. Wie auch bei anderen Benefizveranstaltungen, z.B. Konrad Beikircher zugunsten von „Leben mit Krebs“, wurde auch für die Benefizveranstaltung der Brandgeschädigten der vergünstigte Vereinstarif aus Gleichbehandlungsgründen angeboten.

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    20. August 2018 - 15:29

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    20. August 2018 - 16:06

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    20. August 2018 - 17:27

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    19. September 2018 - 17:41