Sonstiges #117a-256

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Hatte mich (siehe meine Eingabe von gestern) um 1 Stunde geirrt. Nachfolgend das Antwortschreiben der Stadtverwaltung. Leider kein böser Traum, sondern Realität in diesem Rathaus: Am 20. Mai 2015 parkten Sie in einem Bereich, in dem eine Höchstparkdauer von zwei Stunden zugelassen ist bei Auslage der Parkscheibe. Die ausgelegte Parkscheibe stand auf 12.30 Uhr, die Parkzeit endete folglich um 14.30 Uhr. Um 14.32 Uhr wurden Sie wegen Überschreitung der Parkzeit verwarnt. Eine „Karenzzeit“ sieht der Gesetzgeber nicht vor. Vielmehr ist es dem Verkehrsteilnehmer zumutbar, so rechtzeitig zu seinem Fahrzeug zurückzukehren, dass eine Überschreitung der Parkzeit vermieden wird. Die Verwarnung erging folglich grundsätzlich rechtmäßig.
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg

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    27. Juli 2015 - 7:56

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    27. Juli 2015 - 8:49

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