Sonstiges #1e54-1170

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Starke Verschmutzung Guten Tag zusammen, Leider kommt es immer wieder vor, dass eine ältere Dame in Siegburg besonders im Bereich Kaiserstraße 96 - 100 ab der Kreissparkasse vorsätzlich Vogelfutter in großen Mengen verstreut. Dies zieht leider sehr stark die Tauben an. Besonders leidet darunter das Bekleidungsgeschäft, welches keine Auslagen mehr vor der Türe stehen haben kann - da diese von den Tauben vollgekackt werden. Ich würde Sie nach Möglichkeit um eine Reinigung des Gehweges bitten, um diesen davon zu befreien. Der Bereich zieht sich bis zur Bushaltestelle. Diese ist leider ebenfalls im Bereich der Sitzbank durch Dreck verschmutzt. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Adresse: 
Kaiserstraße 96, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich ist das Füttern vom Tauben im Stadtgebiet gem. § 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sauberkeit sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten. Festgestellte Verstöße stellen i.S. der Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch ein Bußgeld geahndet wird. Da eine flächendeckende Kontrolle im Stadtgebiet jedoch kaum geleistet werden kann, gestaltet sich die tatsächliche Durchsetzung in der Praxis als schwierig. Vor diesem Hintergrund sind wir über jeden Hinweis, der zur Identifizierung der betreffenden Person/en beitragen kann, dankbar. Sofern Ihnen nähere Angaben zu der genannten Dame (Name, üblicher Zeitpunkt der Fütterung) bekannt sind, würde ich Sie daher bitten, mir diese mitzuteilen. Mit Blick auf die von Ihnen geschilderte Situation werde ich parallel hierzu den Außendienst des Ordnungsamtes informieren und die Mitarbeiter bitten, hierauf verstärkt ein Auge zu haben. Hinsichtlich der Verunreinigung durch Taubenkot sind der Fachdienststelle bereits ähnliche Probleme im Stadtgebiet bekannt. Die Erfahrung hat hier gezeigt, dass bereits einfache bauliche Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen von Drähten durch die Eigentümer der Immobilie, sehr effizient sind und zu einer deutlichen Verbesserung der Situation beitragen. Obwohl der genannte Bereich im Rahmen der Anliegerreinigung grundsätzlich selbst gereinigt werden müsste, werden die Außendienstmitarbeiter des Amtes für Baubetrieb und Immobilienmanagement aufgrund der besonderen Umstände einmalig eine Reinigung des Gehweges vornehmen. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass eine regelmäßige Reinigung des Bereichs nicht erfolgen kann.

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