Baustellen und Verkehr #2859-237

Baustellen und Verkehr Archiv
Bereits vor langer Zeit wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Wahnbachtalstr. zwischen der Einmündung Am Abtshof und Hauptstr. von 50 auf 70 km/h heraufgesetzt. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohner (die durch den Fluglärm ohnehin schon ausreichend betroffen sind) sondern ist darüber hinaus ziemlich gefährlich. Das Abbiegen von der Straße Am Abtshof auf die Wahnbachtalstr. ist allein durch die hohe Geschwindigkeit der ankommenden Fahrzeuge ziemlich abenteuerlustig. Ich wundere mich, dass dort noch nicht mehr Unfälle passiert sind. Im Laufe des letzten Wahlkampfes habe ich bereits eine ortsansässige Politikerin auf das Problem angesprochen. Wie man sieht, ist jedoch nichts passiert. Aus vorgenannten Gründen würde ich es sehr begrüßen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf 50 km/h herabgesetzt werden würde. MfG Burkhard Schulz
Adresse: 
Am Abtshof 72, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Im Jahr 2011 fand eine sog. Verkehrsschau mit Teilnehmern der Stadt Siegburg, der zuständigen Polizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises sowie dem zuständigen Straßenbaulastträgers von Straßen NRW statt. Ergebnis dieser Verkehrsschau war, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich von 50km/h mit dem Zusatz „Lärmschutz“ auf 70 km/h angeordnet wurde. Bei der Straße L 316 handelt es sich in diesem Bereich um eine außerorts gelegene Landesstraße. An dieser gelten nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich 100 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes nur nach Maßgabe der sog. „Lärmschutzrichtlinien-Straßenverkehr“ angeordnet werden. Es wurde seinerzeit Einvernehmen darüber erzielt, dass – entgegen der o.g. gesetzlichen Regelung - die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter Berücksichtigung des Umfeldes und der Trassenführung auf 70 km/h zu beschränken. Eine auffällige Unfallhäufigkeit kann zudem im Bereich der Wahnbachtalstraße bis heute nicht verzeichnet werden.

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    7. Juli 2015 - 8:09

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    7. Juli 2015 - 11:10

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