Sonstiges #494d-1426

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Hallo, leider hat die Straßenreinigung erneut an der Lessingstr. eine Wende gemacht und hat den unteren Bereich der Straße Am Brungshof nicht gereinigt.
Adresse: 
Am Brungshof 9a, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ich bedauere, dass Sie Grund zur Beanstandung der Straßenreinigung sehen. Erlauben Sie mir zu Beginn daher einige allgemeine Hinweise: Nach der Rechtsprechung ist die Fahrbahnreinigung nur insoweit erforderlich, wie sie sich vor Ort jeweils ohne unverhältnismäßige Störung des Kraftfahrzeugverkehrs als möglich erweist. Dementsprechend müssen bestimmte Unvollkommenheiten der Reinigung als situationsbedingt hingenommen werden, was nach den heutigen Verkehrsverhältnissen insbesondere bei der Nichtreinigung von Teilflächen der Straße gilt, auf denen zur Zeit der Reinigung Kraftfahrzeuge parken. Aufgrund Ihrer Feststellung haben die zuständigen Kollegen des städtischen Amtes für Baubetrieb und Immobilienmanagement kurzfristig eine Überprüfung vorgenommen. In dem von Ihnen genannten Bereich konnte in diesem Rahmen jedoch keine Verschmutzung festgestellt werden, sodass die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Nachreinigung nicht gesehen wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Nichtsdestotrotz sind die Kollegen für Ihre Hinweise und Ihre Bemühungen für die Beibehaltung der Sauberkeit in der Stadt dankbar.

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