Sonstiges #5323-1647

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Rücksichtlose oder ahnungslose Autofahrer: Es gibt zwei große Gefahrenstellen auf dieser 30km Straße. Es ist nur eine Frage der Zeit bis es zu ernsthafte Personenschaden kommt. Die erste Gefahrenstelle ist der Zeprastreifen für den Übergang zur Ilse-Hollweg-Brücke. Da geben viele Autofahrer lieber noch Mal Gas statt zu bremsen, da sie ohne hin keine 30 km/h fahren (ob 50 oder 60 km/h ist dann wohl eh egal). Da ist es die Regel, dass die Fußgänger alle Autos abwarten und dann schnell über den Zeprastreifen laufen bevor das nächste Auto ankommt. Die zweite Gefahrenstelle ist der zu schmale Fußweg (ca. 5-6 Häuser entlang) nach der Einmündung vom Kreishaus. Nicht selten müssen Fußgänger auf die Straße ausweichen, wenn sich welche entgegen kommen oder einander überholt wird. Insbesondere an den Müllabfuhrtagen kann der Fußweg weder von einem Rollator noch vom Kinderwagen befahren werden und man muß zwangsweise auf der Straße laufen, jedoch sind die Autofahrer nicht entsprechend des Tempolimits unterwegs.
Adresse: 
Siegfeldstraße 3, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Für die Überwachung des fließendes Verkehrs ist ausschließlich die Polizei zuständig. Auf Nachfrage teilte diese mit, dass die Unfalllage in der Siegfeldstraße als unauffällig eingestuft wird. In der Zeit von Januar 2016 bis Juli 2018 ereignete sich lediglich ein polizeilich registrierter Verkehrsunfall. Auch finden regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei statt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine im Verlauf übersichtliche Straße handelt, wird aus hiesiger Sicht keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen gesehen. Hinsichtlich einer möglichen Verbreiterung des Gehweges habe ich Kontakt zur städtischen Bauaufsichtsbabteilung aufgenommen. Demnach gestaltet sich eine bauliche Lösung als sehr schwierig, da die dort gelegenen Hauseingänge historisch bedingt etwas höher als das Straßenniveau liegen und nur über im Gehweg liegende Stufen erreichbar sind. Ein Rückbau der Stufen scheidet somit aus. Auch eine Verbreiterung des Gehweges ist aufgrund der dann nicht mehr ausreichenden Straßenbreite nicht möglich. Hier bleibt somit letztlich nur die Möglichkeit, die Straßenseite zu wechseln und den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite zu nutzen. Ich bitte um Verständnis.

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