Sonstiges #555b-1301

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Sehr geehrte Damen und Herren, da man mir auf unten stehende Mail vom 05.01.2018 bis heute keine Antwort gegeben hat versuche ich es jetzt über diesen Weg. Es reicht uns einfach langsam, von den Getreidemengen, die hier jeden Tag trotz Schild vor unsere Haustür gekippt werden, könnte man eine ganze Familie ernähren. Je konsquenter wir den "Mist" beseitigen, umso größer wird die Menge ... Das Problem ist Ihnen bekannt, da nicht nur wir uns schon gemeldet haben, sondern auch andere Nachbarn sich laut eigener Aussage schon beim Ordnungsamt beschwert haben. Sehr geehrte Frau Schaub, ich hatte vor einiger Zeit schon einmal im Ordnungsamt angerufen und mich über das ständig ausgestreute Taubenfutter vor meinem Laden in der Kaiserstraße beschwert. Auch die anderen Mieter hier im Haus haben sich schon bei Ihnen gemeldet. Ich habe inzwischen auf eigene Kosten auf meiner Werbeanlage und über dem Laden eine sogenannte "Taubenabwehr" installiert, jetzt sitzen die Tauben weiter oben auf den Fensterbänken und beschmutzen dort und von da aus alles. Wir liegen hier in der Kaiserstraße 96 direkt an der Bushaltestelle und anscheinend wird das Futter von jemandem verteilt, der hier am frühen Morgen kurz aus dem Bus steigt, das Futter um die Regenrinne kippt und weiterfährt. Anders können wir uns das nicht mehr erklären. Kurz vor dem Jahresende haben wir hier im Namen der Nachbarschaft ein Schild mit der Bitte, dieses dauernde Füttern zu unterlassen, über der Stelle aufgehängt. Außerdem kehren wir das Futter immer wieder zusammen und entfernen es. Das Ergebnis unserer Bitte ist leider alles andere als positiv: Vorher wurde alle 2-3 Tage Futter ausgestreut, jetzt ist es jeden Tag locker ein halbes Kilo, wir haben wirklich genug! Hiermit bitte ich Sie im Namen von uns allen hier darum, etwas zu unternehmen. Wir gehen davon aus, dass diese Person nicht nur bei uns hier das Futter auskippt, sondern wahrscheinlich auch an anderen Bushaltestellen die Körner verteilt. Mit freundlichen Grüßen, Katrin Kayser.
Adresse: 
Kaiserstraße 96, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich ist das Füttern vom Tauben im Stadtgebiet gem. § 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sauberkeit sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten. Festgestellte Verstöße stellen i.S. der Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch ein Bußgeld geahndet wird. Da eine flächendeckende Kontrolle im Stadtgebiet jedoch kaum geleistet werden kann, gestaltet sich die tatsächliche Durchsetzung in der Praxis als schwierig. Mit Blick auf die von Ihnen geschilderte Situation werde ich parallel hierzu den Außendienst des städtischen Ordnungsamtes informieren und die Mitarbeiter bitten, hierauf verstärkt ein Auge zu haben. Obwohl der Bereich der Kaiserstraße im Rahmen der Anliegerreinigung grundsätzlich selbst gereinigt werden müsste, werden die Außendienstmitarbeiter des Amtes für Baubetrieb und Immobilienmanagement aufgrund der besonderen Umstände einmalig eine Reinigung des Gehweges vornehmen. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass eine regelmäßige Reinigung des Bereichs nicht erfolgen kann.

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