Sonstiges #6b8d-1109

Sonstiges Archiv
Guten Tag, Bitte können Sie mir mitteilen ob in Siegburg, an Wochentagen, immer noch die klassische Mittagsruhe gibt, oder ob man in dieser Zeit z.B. auch Rasenmähen darf. Vielen Dank vorab für eine Klarstellung
Adresse: 
Bergstraße, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
in Siegburg besteht keine geschützte Mittagsruhe. Es gelten lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Nachtruhezeiten von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Das Einführen von zusätzlichen Ruhezeiten müsste durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Die Benutzung von Maschinen oder (Garten-)Geräten richtet sich nach der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Hiernach dürfen Rasenmäher in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Ich bitte zu berücksichtigen, dass es in Mehrfamilienhäusern außerdem möglich sein kann, dass zusätzlich privatrechtliche Mittagsruhezeiten per Mietvertrag geregelt sind.

Letzte Aktivitäten

  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    19. September 2017 - 12:31

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    19. September 2017 - 13:44

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    19. September 2017 - 16:07

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    19. Oktober 2017 - 16:20