Sonstiges #7ade-1555

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Antwort vom 24.1.2018:"Nach Auskunft der Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes hat zwischenzeitlich eine örtliche Überprüfung stattgefunden, in deren Rahmen Ihre Feststellung bestätigt werden konnte. Der Eigentümer des Hauses wird nun angeschrieben und zur Entfernung des Stacheldrahtes aufgefordert. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass dies aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristsetzung ggf. noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann." Auf Nachfrage warum sich nichts getan hat wurde mir noch nicht mal die Frist und Grundlage derer mitgeteilt. Sind einige gleicher als andere und dürfen unterhalb von zwei Meter Stacheldraht direkt am Weg anbringen?!?
Adresse: 
Roth's Gasse, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ich habe diesen an die Kollegen des städtischen Ordnungsamtes weitergeleitet. Diese teilten mit, dass von ordnungsbehördlichen Maßnahmen zunächst aufgrund von bestehenden Verhandlungen abgesehen wurde. Da diese jedoch zu keinem Ergebnis geführt haben, wurde der Eigentümer nunmehr erneut zur Entfernung des Stacheldrahtes aufgefordert. Hierzu wurde eine Frist bis zum 1.8.2018 gewährt. Sollte dies nach Ablauf der Frist nicht erfolgt sein, werden die Kollegen weitere Maßnahmen ergreifen.

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