Baustellen und Verkehr #92e2-1521

Baustellen und Verkehr Archiv
Guten Tag, an der markierten Stelle (Hohenzollernstraße 84 bis 78, jedoch auf der gegenüberliegenden Seite) gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Kommt man aus der Einbahnstraße aus nordwestlicher Richtung, merkt man nicht, dass die Einbahnstraße hinter der Kreuzung endet, somit ist auch nicht ohne Weiteres erkennbar, weshalb man nicht auf der linken Straßenseite parken sollen dürfte. Parkt man nun im eingeschränkten Halteverbot, parkt man dazu noch entgegen der Fahrtrichtung. Mein Anliegen hier ist die Prüfung, ob das Halteverbot eine Existenzberechtigung hat, da durch dieses Verbot fünf Parkplätze, unbrauchbar werden, die (gefühlt) dringend benötigt werden. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und mit freundlichen Grüßen,
Adresse: 
Hohenzollernstraße 84, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ich habe die zuständige Fachdienststelle, das städtische Ordnungsamt, gebeten, Ihre Eingabe zu prüfen. Wie Sie richtig angeben, endet die Einbahnstraße im Bereich der Hohenzollernstraße unmittelbar hinter der Kreuzung ab Höhe von Hausnummer 78. Um dies insbesondere für ortsunkundige Fahrer zukünftig zu verdeutlichen, werden die Kollegen zusätzlich ein entsprechendes Hinweisschild aufstellen lassen. Der folgende Bereich der Hohenzollernstraße ist im Zweibahnverkehr zu befahren. Angesichts dessen bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Aufhebung der Haltverbotszone nicht möglich ist, da die Straße andernfalls nicht genügend Platz für zwei sich begegnende Fahrzeuge bietet.

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