Baustellen und Verkehr #94ac-1144

Baustellen und Verkehr Archiv
Seit der Installation der Ampel in der Siegfeldstr. am Kreisel vor dem Kreishaus gibt es erheblichen Verkehrsrückstau in die Siegfeldstraße. Dabei besteht ein massives Missverhältnis zwischen dem Rückstau in der Mühlenstr. (häufig nur bis zur Mahlgasse, max. bis zum Finanzamt), während zeitgleich in der Siegfeldstr. ein Rückstau bis hinter die Bahnschienen (fast bis zur Str. "An der Herrenwiese") besteht. Diese Situation war zwischenzeitlich besser, als die Ampel am Kreisverkehr vorübergehend demontiert war. Seit Wiederinbetriebnahme gestaltet sich die Situation erneut katastrophal. Sie hat sich auch in den vergangenen zwei Jahren stetig zugespitzt, erneut seit der Eröffnung des KSI. Rückstau besteht inzwischen nicht mehr nur zu den Hauptverkehrszeiten, sondern ganztägig (unterbrochen nur von sehr kurzen Phasen mit weniger Verkehr, was jedoch wenig hilft, da Feinstaub 2-3 Stunden lang in der Luft verbleibt, bevor er auf den Boden sinkt). Ein Lüften der Wohnungen ist tagsüber damit überhaupt nicht mehr möglich, die Abgase sind dermaßen stark, dass sie auch in den Wohnungen (selbst 1. und 2. OG) intensiv zu riechen sind. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass die Siegfeldstr. nicht in der Hauptwindrichtung liegt. Es ist völlig unklar, wieso hier eine Verkehrsführung und Ampelschaltung vorgenommen wird, die eine Straße mit vielen Wohnungen (Siegfeldstr.) so ggn. einer eher als Zubringerstr. zur Innenstadt fungierenden Straße (Mühlenstr.) depriorisiert, zumal unter Gesundheitsgesichtspunkten die Mühlenstr. durch ihre Lage besser vom Wind durchlüftet wird als die Siegfeldstraße. Noch gar nicht erwähnt ist hier die vom Verkehr ausgehende, ebenfalls gesundheitsschädigende, Lärmbelästigung. Die Stadt Siegburg ist hier in der Pflicht, der Gesundheit ihrer Bürger (nicht zuletzt verbrieft in dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit!!!) höheres Gewicht beizumessen als den kommerziellen Interessen der Innenstadt. Eine lapidare Aussage, dass es wohl nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt, ohne entsprechende Messergebnisse vorweisen zu können, ist vor den aktuellen Diskussionen über die enorme gesundheitliche Gefahr durch Feinstaub definitiv nicht ausreichend, zumal Feinstaub sogar durch Wände und geschlossene Fenster dringt, sich die Anwohner also noch nicht einmal durch angepasstes Lüftungsverhalten (nur noch nächtliche Lüftung) entziehen können. Eine Überprüfung der gesundheitlichen Risiken (z. B. durch Messung der Feinstaubbelastung bei Rückstau zu verschiedenen Wetterlagen, Messung des durch den Verkehr verursachten Lärms) und eine entsprechende Umgestaltung der Verkehrsführung sowie eine Änderung der Ampelschaltung sind zwingend erforderlich. Wie die Stadt Siegburg zu der Annahme kommt, dass die Mühlenstr. auch noch zusätzlich den Verkehr des KSI abdecken kann, ist vor dem Hintergrund der sehr angespannten Verkehrssituation völlig rätselhaft. Das erstellte Verkehrsgutachten ist zwar bekannt, doch ist zweifelhaft, ob dieses noch der akteullen Situation Rechnung trägt. Daher ist auch dringend zu überdenken, die Baustraße zumindest für den KSI-Verkehr offen zu halten, um für eine Entlastung zu sorgen. Hier geht es nicht um Unannehmlichkeiten durch Verweilen im Stau, hier geht es um die Gesundheit der Siegburger Bürger, und dies sollte auch von der Stadt Siegburg angemessen berücksichtigt werden. Ein einfaches Abbügeln der Belange kann jedenfalls nicht akzeptabel sein.
Adresse: 
Siegfeldstraße 9, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
In der Zwischenzeit liegen mir die Stellungnahmen der Fachdienststellen vor. Die Ampel am Mini-Kreisel Siegfeldstraße ist eine sogenannte „Stau-Ampel“, die den Verkehr aus der Siegfeldstraße mit Rotlicht aufhält, wenn es in der Mühlenstraße bis zu einem Punkt staut, um dem Verkehr aus dem Mühlenviertel die Chance zu geben, vor der Siegfeldstraße in den Mini-Kreisel einzufahren. Bei dieser Ampel gibt es kein „Grün“, die Ampel schaltet dann nach einer gewissen Zeit wieder auf „Dunkel“ – dann gelten wieder die ganz normalen Verkehrsregeln am Kreisverkehr für die Siegfeldstraße. Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Bei der Siegfeldstraße handelt es sich um eine Nebenstraße. Durch die enge, mittelhohe Bebauung kann es zu einer Stauung der Emissionen und damit kurzfristig zu einer Belästigung der Anwohner kommen. Aufgrund der Hauptwindrichtungen Süd-Ost und Süd-West sowie der südöstlich ausgerichteten Straße ist jedoch eine schnelle Durchlüftung zu erwarten. Zusätzlich wurde bereits ein Zusatzschild „Bei Rot bitte Motor abstellen“ im Bereich der Siegfeldstraße aufgestellt um temporäre Belästigungen für Anwohner weiter zu reduzieren. Zu Ihren Ausführungen zur Baustraße auf dem Michaelsberg weise ich darauf hin, dass diese in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Für die Errichtung war eine Sondererlaubnis der Landschaftsschutzbehörde erforderlich. Diese wurde befristet erteilt. Da die Genehmigungsdauer ausgelaufen ist, muss der Rückbau erfolgen. Auch belegen Verkehrsgutachten und Verkehrszählungen, dass diese Straße für den Betrieb des KSI nicht erforderlich ist.

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