Baustellen und Verkehr #9f6a-1639

Baustellen und Verkehr Archiv
Der Hüttenweg in Heide gehört aufgrund der Stadtgrenzenverlaufs leider zu Teilen der Stadt Lohmar und zu Teilen der Stadt Siegburg. Aufgrund nicht ausgewiesener Parkflächen kommt es immer wieder dazu, dass man zu Feierabendzeiten und an Wochenenden durch rechts und links im Versatz eng geparkte Kfz fast oder gar keine Durchfahrt hat bzw. bei entgegenkommenden Fahrzeugen nicht nach rechts ausweichen kann. Ein Krankenwagen musste schon rückwärts den Hüttenweg Richtung Franzhäuschen verlassen, um über die B 56 zum Ziel zu gelangen, weil keine Durchfahrt möglich war. Über die Chancen eines Feuerwehrfahrzeugs möchte ich nicht nachdenken. Wenn man aus Richtung Franzhäuschen den Hüttenweg befährt, muss man sehr häufig den von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern nach Einigung durch Handzeichen die Vorfahrt nehmen, weil diese aufgrund der geparkten Fahrzeuge nicht nach links abbiegen können, da der für sie rechte Fahrstreifen blockiert ist. Auch Anlieger der kleinen Zufahrten zur 2. Wohnbebauungsreihe können teilweise nur nach mehrmaligen Vor- und Zurücksetzen abbiegen bzw. müssen in die falsche Richtung fahren, weil durch die auf der linken und rechten Straßenseite geparkten PKW der Abbiegebereich eingeschränkt bzw. versperrt ist. Auch die Müllabfuhr konnte in der Vergangenheit teilweise ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil keine Durchfahrtsmöglichkeit für die großen Wagen bestand. Dieses Problem wurde mit einem absoluten Halteverbot zu Müllabfuhrzeiten geregelt, welches leider nur Montags gilt. Auf dem Hüttenweg ist die Markierung von Parkplätzen in Absprache mit der Stadt Lohmar daher dringend erforderlich.
Adresse: 
Hüttenweg 67, 53797 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Es handelt sich nach Aussage der Fachdienststelle im Bereich des Hüttenweges - was den Siegburger Teil angeht - um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist das Parken innerhalb der Parkflächenmarkierungen zulässig. Alle außerhalb der Markierungen abgestellten Fahrzeuge werden durch die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes verwarnt, sofern diese bei den unregelmäßig stattfindenden Kontrollfahrten zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt werden. Aufgrund Ihres Anliegens habe ich das städtische Ordnungsamt gebeten, diesen Bereich zukünftig regelmäßiger zu kontrollieren.

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