Sonstiges #a780-1205

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe soeben mein Parkticket in der Parkgarage Kreishaus bezahlt und musste leider feststellen, dass der heutige Feiertag leider nicht als solcher bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt wurde. Statt den 0,50€ pro Stunde (an Sonn- und Feiertagen) wurden uns 1,10€ pro Stunde berechnet (Beleg Nr. 2043/0602/00602). Wir hatten ja leider keine andere Wahl als das Ticket vorerst auszulösen. Ich bitte darum, hierzu Stellung zu nehmen. Ich würde mich über eine Antwort freuen! Mit freundlichen Grüßen Nina Schröter
Adresse: 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung des Parkhauses liegt in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung. Der Hinweis wurde zuständigkeitshalber weitergeleitet.

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