Sonstiges #c8f3-1685

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Die Straßenschäden im Bereich Heiderbitze 1/Heiderbitze 2 sind zwischenzeitlich so ausgeprägt, dass diese für Fussgänger und Radfahrer - insbesonder für spielende bzw. radfahrende Kinder - eine erhebliche Gefährdung darstellen. Die Gemeinde wird gebeten, die Schäden zu prüfen und diese im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zu beheben bzw. zumindest provisorisch auszubessern. Eine Ausbesserung ist auch im Hinblick auf die Verpflichtung zum wirtschaftlichen Handeln einer Kommune angezeigt bevor die Schäden durch den zu erwartenden Frost weiter zu nehmen werden. W. Bettinger
Adresse: 
Heiderbitze 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Straßenschäden wurden ausgebessert.

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