Straßenbeleuchtung #cdfa-370

Straßenbeleuchtung Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen umfangreicher Bauarbeiten im Bereich Gartenstraße in Siegburg im vergangenen Jahr wurden auch die Straßenlaternen auf der Gartenstraße neu aufgestellt. Ich bin Miteigentümer der Gartenstraße 18, Flurstück 1435/42. Zu diesem Flurstück gehören Teile des Bürgersteigs und der Straße, die die Stadt Siegburg im Rahmen des öffentlichen Interesses insbesondere für den Busverkehr nutzen darf. Mit diesem Sondernutzungsrecht geht allerdings nicht eine Generalvollmacht einher, die die uneingeschränkte Nutzung meines Privatbesitzes beinhaltet. So haben Sie bei der Neugestaltung der Straßenbeleuchtung eine Laterne auf mein Privatgrundstück gestellt, ohne vorher meine Erlaubnis einzuholen. Ferner haben Sie diese Laterne anders als in der kompletten Straße üblich nicht an den Bordsteinrand gestellt, sondern so nah an die Hausfassade, dass sich einerseits meine Mieter durch das Licht beeinträchtigt fühlen und ich andererseits keinen uneingeschränkten Zugang mehr zu meinen eigenen Fassade habe zum Beispiel bei Isolier- oder Restaurierungsarbeiten. Diesen Umstand werde ich in keiner Weise tolerieren. Ich bitte daher um die sofortige Umsetzung der Laterne auf städtisches Grundstück bzw. an den Rand des Bordsteins. Für die Umsetzung setze ich Ihnen eine Frist von 4 Wochen. Freundliche Grüße Michael Weichert
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Laterne wird zügig demontiert.

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    11. Januar 2016 - 15:54

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