Baustellen und Verkehr #dca5-1544

Baustellen und Verkehr Archiv
Gestern fuhr wieder einmal Besuch von der Wolsdorfer Strasse kommend entgegen der Einbahnstrasse die Hubertusstrasse bis um die Kurve, wendete am Nachtigallenweg. Auf Handzeichen reagierte der Fahrer - im Gegensatz zu einigen anderen in diesem Jahr - gar nicht.... Ich frage noch einmal, ob man an der Einfahrt an der Kapelle nicht mittels eines von mir dann zu pflegenden Pflanzkübels die Einfahrt so verengen kann, dass die beiden Einbahnstrassenschilder näher zusammenrücken UND an der Einfahrt in die Einbahnstrasse ein zweites Einbahnstrassenschild so angebracht wird, dass auch Pkw aus Richtung Nachtigallenweg es nicht übersehen können? Das Problem mit nur einseitig aufgestellten Schildern gibt es übrigens in der Riembergstrasse auch - der Hinweis "keine Wendemöglichkeit" steht zum Verdruß der Eigentümer sich immer wieder durch wendende, schwere Lkw lockernder Pflastersteine in der Einfahrt auch nur auf einer Seite. Da erfuhr man, der Kreis wäre für die Frage eines zusätzlichen Schildes zuständig? Kann das sein? Vielen herzlichen Dank für Ihre Auskunft und für die möglichst nachhaltige Lösung des Problems - Aber wir können auch warten, bis es mal in der Kurve kracht oder ein Kind erwischt wird, das mangels Bürgersteig direkt auf der Strasse ist und nur in eine Richtung den Verkehr geprüft hat - mit geräuschlosen Elektroautos wird das ja nur eine Frage der Zeit sein...
Adresse: 
Hubertusstraße 25, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Nach Aussage des städtischen Kommunalen Mobilitätsmanagements ist die Beschilderung im Bereich der Hubertusstraße ausreichend. Weitere Maßnahmen sind hier nicht vorgesehen. Da es sich bei der Hubertusstraße um eine städtische Straße handelt, ist hier ausschließlich die Stadt Siegburg befugt, Verkehrsschilder anzuordnen. Der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Kreispolizeibehörde ist befugt, Verkehrsteilnehmer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, zu verwarnen. Im Übrigen können auch Sie Anzeige gegen diese Verkehrsteilnehmer unter Angabe des KFZ-Kennzeichens, dem Datum sowie der Uhrzeit bei der Polizei stellen. Erlauben Sie mir zudem den Hinweis, dass für die Überwachung des fließenden Verkehrs ausschließlich die Polizei zuständig ist.

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