Sonstiges #ea2b-1420

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Kann es sein, dass auf dieser Seite ein klarer Hinweis für die Hundehalter fehlt, wo sie ihre Hunde laufen lassen dürfen (Hundewiese Michaelsberg) und wo diese an der Leine zu führen sind (Naturschutzgebiete an der Sieg???): http://www.siegburg.de/stadt/siegburg/umwelt/naturschutz/freizeitaktivitaeten-an-sieg-und-agger/index.html Dass die meisten sich nicht daran halten werden und bekanntlich der Kreis nicht kontrolliert, steht dann auf einem anderen Blatt Papier... https://vv.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/Merkblatt_Hunde_im_Naturschutzgebiet.pdf Und die Stadt hat gar kein Interesse an einem echten Naturschutzgebiet in dem Naherholungsgebiet, oder? Aber das werden wir ja bei der Stellungnahme der Stadt zur Änderung des Landschaftsplanes Nr. 7 lesen...?
Adresse: 
Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Für Naturschutzgebiete ist grundsätzlich der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Entsprechende Hinweise zur Leinenpflicht sind auf der Internetseite des Kreises, wie auch in dem von Ihnen angegebenen Handout „Hunde im Naturschutzgebiet“, vorhanden. Ebenso findet man dort Informationen zu öffentlichen Hundeauslaufflächen im gesamten Rhein-Sieg-Kreis, hier ist auch die Fläche am Michaelsberg aufgeführt. Alle bekannten Freilaufflächen sind außerdem auf der Seite des BUND-RSK unter folgendem Link zu finden: http://www.bund-rsk.de/hundeauslauf.html. Von einem entsprechenden Hinweis zur Freilauffläche am Michaelsberg wurde an der von Ihnen benannten Stelle des städtischen Internetauftrittes bislang abgesehen, da nach Einschätzung der Fachdienststelle diejenigen, die z.B. an der Sieg ihren Hund ausführen, i.d.R. nicht bis in die Stadt gehen würden. Der Michaelsberg wird in erster Linie von jenen Hundebesitzern genutzt, die bereits aus dem innerstädtischen Bereich kommen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass ein Hinweis an dieser Stelle als nicht sinnvoll erachtet wird. Auf die generelle Leinenpflicht wird auf der Internetseite der Siegburger Stadtverwaltung hingewiesen: http://www.siegburg.de/serviceportal/dienstleistungen/005759/index.html. Weitere diesbezügliche Hinweise auf der städtischen Internetseite sind aus Sicht der beteiligten Fachdienststellen nicht erforderlich. Für die von Ihnen angeführte Aufstellung von Landschaftsplänen ist ebenfalls der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Wie Sie richtig angeben, wird derzeit eine umfassende Überarbeitung des Landschaftsplanes Nr. 7 vorgenommen. Eine Stellungnahme seitens der Stadtverwaltung wurde durch das beauftragte Büro zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht angefordert. Wie diese aussehen wird, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

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