Baustellen und Verkehr #ee51-1116

Baustellen und Verkehr Archiv
Seit 5 Wochen steht ein Wohnwagen (SU-HB-2905) im Wendehammer der Straße Im Jelsloch. Sowohl die Müllwagen der RSAG als auch weitere LKWs müssen wenden. Zudem erschwert der unzulässig im Wendehammer parkende Wohnwagen den allgemeinen Pkw-Verkehr zur Nordschule. Insoweit bitte ich Sie, meinem Anliegen nachzugehen. Vielen Dank!
Adresse: 
Zum Jelsloch 14, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städt. Ordnungsamtes konnten zum Zeitpunkt der örtlichen Prüfung keine Verkehrsbehinderung durch den von Ihnen benannten Wohnwagen feststellen. Auch stand dieser nicht im Haltverbot. Grundsätzlich darf er somit 14 Tage unbewegt an jener Stelle stehen. Sollte er innerhalb dieser Frist nicht bewegt worden sein, wird eine schriftliche Verwarnung erteilt. Die Außendienstmitarbeiter werden dies kontrollieren. Sollten Sie zukünftig erneut eine Verkehrsbehinderung durch den Wohnwagen feststellen, besteht außerdem die Möglichkeit einer sog. „Privatanzeige“. Ein entsprechendes Formular füge ich als Anlage bei. Das ausgefüllte Formular mit – wenn möglich – einem aussagekräftigen Beweisfoto können Sie unmittelbar an knoellchen@siegburg.de senden.

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