Baustellen und Verkehr #0348-2507

Baustellen und Verkehr Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, wir, sind Bewohner in der Augustastr. Siegburg. Wir haben je 1 Pkw und wohnen seit fast 5 Jahren dort. Leider ist die Situation wie folgt, dass wir angeblich keine Möglichkeit auf die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises haben, da wir an eine Landesstraße wohnen und somit nicht berechtigt sind einen Bewohnerausweis zu erhalten. Leider bietet das Haus (alte Reihenbebauung) auch keine Parkplätz vor. Die öffentlichen Parkmöglichkeiten sind nahezu ausgeschöpft und wenn mal als arbeitender Bürger vom Dienst nach Hause kommt, findet man leider keinen freien Parkplatz. Wir möchten ja nicht direkt vor dem Haus parken, aber wenigstens die legale Möglichkeit haben in den Seitenstraßen (Aggerstraße, Gartenstraße, und umliegende) parken zu können. Leider werden momentan auch sehr munter durch ambitionierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes Knöllchen verteilt, die in der jetzigen Situation nicht nachvollziehbar sind. Ich habe bereits vor 3-4 Jahren versucht Bewohnerausweise zu beantragen - leider vergeblich. Die Aussage, dass die Augustastr. eine Landesstraße sei und aus diesem Grund für das benachbarte Umfeld keine Ausweise ausgestellt werden können, lässt einen sehr nachdenklich werden - gerade wenn man sieht, dass im Teil Luisenstraße - PC-King - dort (obwohl Landesstraße) Bewohnerparken möglich ist. Um es nochmal deutlich zu sagen: wir möchten ja nicht auf der Augustastraße parken, aber legal in dem näheren Umfeld. Ich bitte auch um Weiterleitung dieses Schreibens an Frau Thiel, an Herrn Bürgermeister Huhn und an das Ordnungsamt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung unter 0157-50889681. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie alle gesund :-)
Adresse: 
Augustastraße 30, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Eine Bewohnerparkberechtigung kann - sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (Entscheidung des städtischen Planungsausschusses) - dann ausgestellt werden, wenn u. a. das Kriterium "Bewohner" der jeweiligen Straße zutrifft. Sie sind Bewohner an der Augustastraße. Nach aktueller Prüfung ist jedoch festzustellen, dass die Situation an und im Umfeld der Augustatraße nicht die in der Straßenverkehrsordnung definierten Voraussetzungen zur Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs erfüllt. Eine Voraussetzung für die Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind unter anderem auch vorhandene öffentliche Parkmöglichkeiten in einer Straße, die in der Augustastraße lediglich in einem kurzen Parkstreifen im unteren Teil vor den Hausnummern 1-1c zu finden sind. An der Luisenstraße im dortigen Parkstreifen vor den Hausnummern 77-93 ist eine Sondersituation vorhanden, da die Bewohnerparkzone „L“ genau zwischen den Bewohnerparkzonen „B“ (Barbarossaplatz) und „E“ (Ernststraße) liegt. In diesem Falle hatte der städtische Planungsausschuss seinerzeit entschieden, auch diese Plätze an der damaligen Bundesstraße – jetzt Landesstraße – mit einzubeziehen. Grundsätzlich entscheidet in Siegburg über die Einrichtung von Bewohnerparkflächen nicht die Verwaltung sondern der Planungsausschuss.

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