Baustellen und Verkehr #09f8-1737

Baustellen und Verkehr Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl das Bild als auch die Straße sind nur beispielhaft. In fast jedem beliebigen Wohngebiet in Siegburg bietet sich ein identisches Bild: Die Bürgersteige werden teilweise oder komplett durch PKWs, Transporter, Anänger etc. zum parken benutzt. Wenn ich richtig liege stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (10,-€), außer das Parken wird durch eine entsprechende Kennzeichnung ausdrücklich erlaubt. Hat die Stadt hier kapituliert oder wird auch hier eine "Rheinische-Lösung" verfolgt und dem motorisierten Verkehr alles andere untergeordnet? Insbesondere die Fußgänger? Sind die Gehwege überhaupt für diese Belastung ausgelegt? Gerade wenn auf den Gehwegen GEHWEG-Platten verlegt sind?
Adresse: 
Goethestraße 22, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Richtig ist, dass das Gehwegparken gemäß der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist, solange es nicht durch eine Beschilderung gestattet wird. In Siegburg ist es jedoch seit vielen Jahren gängige Praxis, dass das Gehwegparken geduldet wird, wenn eine Mindestrestbreite von 1,20 m gegeben ist. Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes werden den Bereich Goethestraße künftig in die unregelmäßig stattfindenden Kontrollfahrten einbeziehen.

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