Baustellen und Verkehr #0ffb-2034

Baustellen und Verkehr Archiv
Unter dem Einbahnstraßenschild genau vor dem Zeughaus fehlt der Hinweis, dass die Durchfahrt für Fahrräder erlaubt ist. Dass dem so ist, lässt sich an der Einfahrt der Zeughausstraße an der Mühlenstraße sehen, wo die einfahrenden Autofahrer darauf hingewiesen werden, dass ihnen Fahrradfahrer entgegenkommen können.
Adresse: 
Zeughausstraße 5, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Wie das städtische Kommunale Mobilitätsmanagement mitteilte, ist die Zeughausstraße grundsätzlich aus den maßgeblichen Richtungen, aus der ein Radfahrer kommen kann (Einmündung Annostraße und Grießgasse), entsprechend mit „Radfahrer frei“ beschildert. Das durch Sie übersandte Foto des Zeichens 267 StVO (Verbot der Einfahrt) steht an der Ausfahrt der „Marktgarage“ und richtet sich in erster Linie an die dort herausfahrenden Fahrzeuge. Aus Sicht der Fachdienststelle spricht nichts dagegen, hier zusätzlich auch eine Beschilderung „Radfahrer frei“ vorzusehen. Eine entsprechende Anordnung des Zusatzschildes wird durch die Kollegen des Ordnungsamtes erteilt. Wir gehen davon aus, dass die Anbringung in nächster Zeit erfolgen wird.

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