Baustellen und Verkehr #22ca-850

Baustellen und Verkehr Archiv
Ergänzung/Nachtrag zu Anliegen Nr. 836: Laut Antwort der Verwaltung wird das, die Verkehrsicherheit einschränkende, Wahlplakat zeitnah durch die zuständige Partei (FDP)versetzt/entfernt. Dafür vielen Dank! Allerdings steht nun seit dem Wochenende genau auf der gegenüberliegenden kleinen Grünfläche zwischen den beiden Auffahrten auf die B56 (aus Siegburg und aus Troisdorf kommend in Richtung Much) eine ebenso große neue Wahl-Plakatwand (diesmal CDU), die ebenso die Sicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt; auch hier wäre m.E. ein Entfernen, bzw. weniger "störender" Aufstellungsort wünschenswert! (Pers.Anmerk.: Im Vorfeld/Zusammenhang mit den Genehmigungen für solche Plakataktionen gibt es doch sicherlich auch Auflagen/Vorschriften bzgl. Aufstellungsorten!?) MfG, ein Siegburger Verkehrsteilnehmer
Adresse: 
B 56, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städt. Ordnungsamtes waren vor Ort und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das von Ihnen genannte Wahlplakat im Bereich der Luisenstraße / B56 keine Sichtbehinderung darstellt. Sowohl vor als auch nach dem Passieren des Plakats kann sich der Verkehrsteilnehmer einen Überblick über die Straße verschaffen. Das Aufstellen von großflächigen Wahlplakaten ist beim Ordnungsamt anzuzeigen bzw. zu beantragen; spezielle Auflagen / Vorschriften gibt es nicht.

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