Sonstiges #2569-2698

Sonstiges Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, im unteren Abschnitt finden sie meine Mail aus Dezember 2016, woran ich gerne anknüpfen möchte. --- Am gestrigen Abend war ich nach 22 Uhr gezwungen, die Kollegen der Polizei wegen Ruhestörung zu informieren. Die Beamten kamen um 22:20 Uhr herum zu diesem Einsatz und lösten die Gruppe Jugendlicher freundlicherweise auf. Keine Stunde später erschien auf dem "Spielplatz", der eigentlich tagsüber für Familien und Einrichtungen vorgesehen sein soll, erneut 3 Jugendliche und unterhielten sich einen längeren Zeitraum so laut, dass ich nun eigenständig dort hin gegangen bin, um diese doch auf die Nachtruhe hinzuweisen. Nun zu dem Problem: In den letzten Tagen häufen sich die Ansammlungen von Jugendlichen auf diesem Spielplatz. Das fängt in den frühen Abendstunden mit 3 an und es werden immer mehr. Bis 22 Uhr kann ich leider nichts machen, obwohl ich finde, dass in der gesamten Umgebung Siegburg es doch genügend Möglichkeiten gibt, Ansammlungen solcher Art durchzuführen. Die beiden Sitzbänke des Spielplatzes werden genutzt, laut Musik gehört und dementsprechend wird sich auch unterhalten. Gestern kam es sogar zu einem langen Fußballspiel und einem Lautstärkepegel, der unerträglich war. Das nimmt vermehrt zu, dass teilweise nachts nach 22 Uhr dieses Problem zu einem neuerlichen Problem wird. Das bekomme ich mit, weil ich direkt an dem Spielplatz meinen Balkon habe und eigentlich die nächtliche Ruhe hier genießen möchte um mich von meinem harten und verantwortungsvollen Arbeitsalltag zu entspannen. In den vergangenen Wochen waren wieder viele Jugendliche zwischen 22 und ca. 1 Uhr morgens hier, die man mehr als deutlich hört. Daher auch meine Bitte, das die Kolleginnen und Kollegen der Polizei doch in dem Zeitraum so zwischen 22 - 1 Uhr nach Möglichkeit hier eine Runde fahren, denn ich habe nicht die Wirkung, hier jede Nacht um diese Zeit auf dem Spielplatz permanent um Ruhe zu bitten. Ich denke, dass ich auch im Namen aller Bewohnerinnen und Bewohner dieser tollen Wohngegend spreche. Im Vorfeld bedanke ich mich um ihre Unterstützung und hoffe, dass gewisse Handlungen die nötige Wirkung erzielen können. Mit einem freundlichen Gruß aus dem XXXweg --------------------------------------- Meine Mail aus Dezember 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem Hinweis eines Innendienstpolizisten der Stadt Siegburg, wende ich mich an sie. Ich wohne seit 21,5 Jahren in Siegburg im Farnweg. Bei dem Wendekreis, die Zufahrt im Schilfweg, kam es in den letzten 2 Monaten aktenkundig zu KFZ - Vandalismus Schäden! Dieser angeschriebene Wendekreis liegt in der Nähe eines Spielplatzes. Da kommt es an einer anliegenden Sitzbank, fast jede Nacht zu einem Aufkommen von Jugendlichen, die auch gestern nach 22 Uhr durch Musik hören und Unterhaltungen sehr auffällig waren. Eine Verbindung zu den Taten liegt zwar nicht direkt vor, allerdings wurden diese Aktionen jeweils bei Dunkelheit verübt. Dabei wurden u.a. mein PKW und der meiner Partnerin beschädigt, wo wir jeweils auf den "Schäden" sitzen bleiben werden. Die Nachbarschaft hier hat auch vor das verhalten und dieses Aufkommen von Personen, die eigentlich nicht für Kinderspielplätze vorgesehen sind, bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Das wollte ich damit erledigen. Vielleicht kann die Zusammenarbeit mit der hiesigen zuständigen Polizei dazu genutzt werden, um an dieser Stelle in den Abend,- und Nachtstunden auch mal "Streife" zu fahren. Eventuell gäbe es dabei die Möglichkeit, das als eine sogenannte "gewisse Abschreckung" zu nutzen. Vorab danke ich für Ihre Mühen und wünsche ein angenehmes Weihnachtsfest. Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes wurden gebeten, den Bereich des Spielplatzes im Farnweg in den Abendstunden vermehrt in die Kontrollfahrten einzubeziehen. Die Kollegen befinden sich jedoch in der Woche lediglich bis 21.30 Uhr im Dienst. Freitags und samstags hingegen befinden sich die städtischen Kollegen jeweils bis 2 Uhr im Dienst und können über die Polizei über mögliche Ruhestörungen unmittelbar informiert werden. Sollten Ruhestörungen darüber hinaus auftreten, bitte ich Sie, sich unmittelbar an die örtliche Polizei zu wenden. Diese hat die Möglichkeit, das städtische Ordnungsamt auch außerhalb der vorgenannten Dienstzeiten entsprechend zu informieren. Da es sich bei der Kreispolizeibehörde um eine eigenständige Behörde handelt, kann die Stadt Siegburg keinen Einfluss auf deren Tätigkeiten nehmen.

Letzte Aktivitäten

  • Der Hinweis wurde durch eine(n) Bürger/in erstellt.

    24. Juni 2020 - 11:15

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    24. Juni 2020 - 11:15

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    24. Juni 2020 - 11:30

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    24. Juni 2020 - 11:31

  • Der Beitrag wurde durch die Verwaltung bearbeitet.

    24. Juni 2020 - 16:08

  • Der Hinweis wurde erstellt.

    24. Juli 2020 - 16:22