Grünanlagen & Spielplätze #2718-1965

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Grundsätzliche Frage, betrifft viele Grundstücke, auch einige, an denen das Ordnungsamt auf Streife vorbeifährt: Muss ein Rückschnitt der Hecke nicht so erfolgen, dass anschließend im Luftraum senkrecht über städtischem Grundstück nicht ein Quadratzentimeter mit Hecke überwachsen ist? Oft sind Bürgersteige und/oder Strassen ja schon schmal genug... Dies betrifft übrigens ausdrücklich auch das städtische Hanggrundstück im Steilstück der Hubertusstrasse, das langsam aber sicher die Strasse überlagert (wie man rund um den Stromkasten gut ablesen kann... Nur dann sollte der Bauhof so einen "Neophyten" wie den Kirschlorbeer wenigstens stärker zurückschneiden - insbesondere, da der Rückschnitt nur einmal im Jahr erfolgt, oder?
Adresse: 
Leonhardstraße 22, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Der Rückschnitt muss grundsätzlich so erfolgen, dass eine Passieren des Gehweges / der Straße gefahrlos möglich ist.

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