Baustellen und Verkehr #28f8-1875

Baustellen und Verkehr Archiv
Immer wider zum Wochenende und zum Abend hin wird der Gehweg gegen die Beschilderung als Parkplatz missbraucht. Halteverbot im übergang in ein Parkverbot ist anscheinend nicht erkennbahr. Zumal auch Kindergarten-Verkehr herscht und Kinder zwischen den Parkenden Autos beim Überqueren der Straße gefärdet werden. Gibt es hier nicht eine dauerhafte befridigende Lösung des Problems?
Adresse: 
Hohenzollernstraße 121, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Parksituation im Bereich der Hohenzollernstraße ist dem städtischen Ordnungsamt bereits bekannt. Im gesamten Stadtteil Zange finden dort regelmäßige Kontrollen in den Morgen- und Abendstunden sowie auch an den Wochenenden durch die städtischen Außendienstmitarbeiter statt. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es sich bei den Kontrollen jedoch um Momentaufnahmen handelt und nur die Verstöße, die zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt werden, geahndet werden können. Das im Bereich des dortigen Kindergartens angeordnete eingeschränkte Haltverbot wurde seinerzeit für die Hol- und Bringphasen des Kindergartens eingerichtet. Da Gehwegparken gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten ist, bedarf es somit keiner gesonderten Beschilderung. Das städtische Ordnungsamt wird den Bereich der Hohenzollernstraße auch weiterhin im Auge behalten und alle entgegen der Straßenverkehrsordnung abgestellte Fahrzeuge konsequent verwarnen.

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