Sonstiges #2dab-2216

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Guten Tag, das Gebäude Viehtrift 31 steht dem Vernehmen nach schon etliche Jahre leer. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, welches sich optisch in einem guten Zustand befindet. Der Vorgarten ist allerdings durch Sträucher stark verwildert. Die am Haus anliegende Garage steht halb offen. In der vergangenen Woche ist darüber hinaus in das Gebäude eingebrochen worden. Dem Vernehmen war die Polizei vor Ort. Ob Täter gestellt werden konnten, weiß ich nicht. Nachbarn des Objekts berichten, dass das Haus wohl noch voll möbliert ist, was Einbrecher ja geradezu anzieht. Im Inneren des Gebäudes liegen wohl auch viele gebrauchte Fixerutensilien.... Es liegt auf der Hand, dass dieser Zustand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie Ihrer ordnungsbehördlichen Aufgabe, diesen Zustand zu beseitigen, nachkommen. Es ist ein Skandal, dass der Eigentümer in Zeiten knappen Wohnraums mit Duldung der zuständigen Behörde eine solche Immobilie verkommen lässt und dem Wohnungsmarkt entzieht! Offensichtlich hat es die Stadt bis heute nicht für nötig gehalten, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen. Liegt das vielleicht daran, dass das Gebäude der Fam. Goldberg gehört, auf deren Wohlverhalten man im Zuge der Bebauung des Grundstückes Kaiserstraße neben dem Kaufhof angewiesen zu sein glaubte? Wenn dem so ist, kann man ja jetzt - nachdem die Bebauung dieses Grundstücks gesichert ist - tätig werden! Wenn die Stadt noch keine Zweckentfremdungsverordnung erlassen hat, sollten Sie das schleunigst nachholen. Das geht mit einem einfachen Ratsbeschluss! Die Presse werde ich parallel über diese Zustände informieren! Frdl. Gruß
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich erschließen sich für die Kollegen des Ordnungsamtes aus Ihren Schilderungen keine Anhaltspunkte, die eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vermuten lassen. Verwilderte Vorgärten stellen solange keine Gefährdung dar, solange sie nicht in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen. Auch das Haus befindet sich nach Ihren eigenen Angaben in einem guten Zustand, sodass nicht befürchtet werden muss, dass etwas auf öffentliche Verkehrsfläche bzw. auf Passanten stürzen könnte. Es besteht auch keine Vorschrift, dass ein Gebäude verschlossen seien müsste. Sollten sich fremde Personen Zutritt verschaffen, handelt es sich hierbei um Straftaten, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden können. Da es sich hierbei um ein Privatgrundstück handelt, haben die Kollegen des Ordnungsamtes hier keine weiteren Eingriffsmöglichkeiten. Grundsätzlich ist ein Eingreifen in das Privateigentum nur im eng gesteckten rechtlichen Rahmen möglich, z.B. bei Gefahr im Verzug. Dennoch waren die Kollegen des Ordnungsamtes vor Ort und haben sich einen Eindruck zum Zustand des Objektes gemacht. Demzufolge war der Eigentümer des Gebäudes gestern vor Ort und hat das Haus gegen unbefugten Zutritt gesichert. Folglich gibt es für die Kollegen des Ordnungsamtes derzeit keine weiteren zu veranlassenden Schritte. Sollten Sie zukünftig jedoch nochmals etwas Auffälliges feststellen, geben Sie mir oder den Kollegen des Ordnungsamtes gerne Bescheid.

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