Sonstiges #3000-3065

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Guten Morgen, wie sieht es mit der Maskenpflicht am Siegburger Busbahnhof aus ? Es heisst doch an den Haltestellen Pflicht. Es halten sich aber nicht viele dran. Wer ist dafür zuständig ? Gerade in der Mittagszeit fühlt man sich dort sehr unwohl. Die RSVG scheint sich nicht zuständig zu fühlen.
Adresse: 
Wilhelmstraße, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske, unabhängig vom Einhalten eines Mindestabstandes, bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen. Somit ist auch am Siegburger Busbahnhof das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Grundsätzlich ist das Ordnungsamt für die Kontrollen der Regelungen zuständig. Wir bedauern, die von Ihnen festgestellten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Seit Beginn der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind die Außendienstmitarbeiter tagtäglich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und die Bürgerinnen und Bürger hierfür zu sensibilisieren. Dort, wo uns Hinweise zu Verstößen erreichen, sind die Kollegen des Ordnungsdienstes verstärkt im Einsatz, weisen wiederholt auf die Regelungen hin oder stellen Verwarnungen aus. Gleichwohl wird es sich nicht verhindern lassen, dass es dennoch zu Missachtungen der Schutzmaßnahmen kommt. Die Umsetzung der Vorgaben erfordert ein gemeinsames Zusammenwirken aller Beteiligten. Der Bereich des Busbahnhofes wird täglich von den Kollegen des Ordnungsamtes kontrolliert und Personen zur Einhaltung der Maskenpflicht ermahnt. Leider stellen die Kontrollen jedoch nur Momentaufnahmen dar. Durchgehende Kontrollen am Siegburger Bahnhof können aufgrund der Vielzahl an Einsatzorten personell nicht geleistet werden. Aufgrund Ihrer Hinweise werden die Außendienstmitarbeiter die Kontrollen verschärfen und insbesondere in der von Ihnen genannten Tageszeit verstärkt auf den Bereich des Busbahnhofes achten.

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