Sonstiges #41ca-3318

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Auf dem zu meinem Garten angrenzendem leicht geneigtem Dach halten sich, trotz mehrfacher Bitte dies zu unterlassen, immer wieder die Mieter des Nachbarhauses auf. Das Dach hat leichtes Gefälle zu meinen Gebäuden und ist nicht durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gesichert. Eigentlich ist es auch nicht als Balkon oder Terrasse ausgewiesen. Ich befürchte durch die unsachgemäße Nutzung langfristige Schäden durch Feuchtigkeit auch an meinen Gebäudeteilen. Der Vermieter scheint die Nutzung des Daches zu tolerieren. Ausserdem fühle ich mich in meiner Privatsphäre stark beeinträchtigt, wenn jemand vom Dach aus in meinen Garten schauen kann, obwohl das bei bestimmungsgemässen Gebrauch nicht möglich wäre. Ich bitte um Klärung, ob eine solche Nutzung zulässig ist.
Adresse: 
Markt, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Diese wurde an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. In den nächsten Tagen wird ein Kollege Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

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