Baustellen und Verkehr #444e-143

Baustellen und Verkehr Archiv
Sehr geehrter Herr Huhn, sehr geehrte Damen und Herren, ein rosa Zettel an meiner Windschutzscheibe hat mich Ende letzten Jahres sehr geärgert und mich dazu bewogen dieses Schreiben zu verfassen. Zunächst ging ich nur von einem Spaß unserer Nachbarkinder aus. Doch dann erfuhr ich, dass auch meine Frau und andere Anwohner betroffen waren. Jetzt flatterte dann auch tatsächlich eine schriftliche Verwarnung ins Haus. Natürlich nicht nur für mich, sondern auch für meine Frau und die Nachbarn. Was war passiert? Unsere Autos waren im Bereich der Südstraße geparkt. Die gelben Anwohnerparkausweise lagen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Allerdings standen wir in Fahrtrichtung gesehen auf dem linken Parkstreifen, nicht auf dem rechten. Das ist gem. StVO zwar nicht erlaubt, hat in den letzten Jahren aber niemanden gestört. Zudem ist die enge Südstraße faktisch immer nur von einer Seite her zu befahren. Zwei Fahrzeuge passen also an keiner Stelle aneinander vorbei. Betrachtet man den offenkundigen Sinn und Zweck der Vorschrift, die das parken entgegen Fahrtrichtung untersagt, so ist sie für diese Straße aufgrund der speziellen örtlichen und baulichen Gegebenheiten nicht zutreffend. Es stört niemanden und es besteht aus den oben genannten Gründen auch keine Gefahr wenn man von der falschen Seite in den fließenden Verkehr einfährt. Praktische Probleme bestehen zudem für die parkplatzgeplagten Anwohner (s.u.) wenn man z.B. aus Richtung Hopfengartenstraße kommt, einen Parkplatz auf linken Seite erspäht und dann noch mal drehen muss. Das ist im Bereich der Frankfurter Straße nicht ohne weiteres möglich, sodass man einen größeren Umweg fahren muss. Kommt man dann von der richtigen Seite zurück ist der Parkplatz in der Regel schon wieder weg. Das solche Maßahmen getroffen werden, kurz nachdem in den Medien darüber berichtet wurde, dass die Stadt Siegburg den Haushalt konsolidieren muss und zu diesem Zweck diverse Gebühren anhoben werden, hat für mich einen sehr faden Beigeschmack. Zwei Tage vor Weihnachten die Verwarnungen an die Pkw zu hängen, macht mich dazu auch noch wütend, da es wirklich jahrlang niemanden gekümmert hat! Betrachten muss man zudem auch, dass diese Verwarngelder (ich rede hier vom parken entgegen der Fahrtrichtung) insbesondere die Anwohner treffen, die zu bestimmten Uhrzeiten vergeblich nach Parkplätzen in der Südstraße suchen. Immer stehen dort etliche Fahrzeuge von Mitarbeitern der umliegenden Firmen und Institutionen weit vor oder weit nach den erlaubten Zeiten. Kontrolliert wurde das bisher kaum. Insbesondere in den Morgenstunden vor 09:00 Uhr war die Verkehrsüberwachung eigentlich nie zu sehen. Spricht man solche Fahrer auf ihr Fehlverhalten an, muss man sich zudem auf eine freche Antworten gefasst machen. Den Boden schlug eine Mitarbeiterin der Kreispolizeibehörde Siegburg aus, die nach einem Streitgespräch gegenüber einem Nachbarn antwortete, dass die Polizei dann halt nicht mehr kommen würden, wenn man sie mal benötigt! Der Zusammenhang ist mir bis heute nicht ganz klar, aber ich finde so eine Aussage unfassbar! Gerüchte besagen übrigens auch, dass Privatfahrzeuge die eindeutig den Mitarbeitern der Polizei zuzuordnen sind (z.B. durch einen Parkausweis) zwar eine rosa Mitteilung an die Windschutzscheibe geheftet bekommen, aber nie eine schriftliche Verwarnung dafür erhalten. Den Wahrheitsgehalt dieser Gerüchte werden ihre Mitarbeiter am besten beurteilen können. Seit sechs Jahren wohnen wir nun in der Südstraße. „Begrüßt“ wurden wir übrigens am Tage unseres Umzuges ebenfalls mit einem "Knöllchen" an unserem Umzugswagen der - offenkundig zum kurzfristigen entladen – vor unserer Haustüre stand. Kommentarlos wurde da einfach ein "Knöllchen" angebracht. Natürlich war auch diese Maßnahme rechtsmäßig, lässt aber aus meiner Sicht jegliche Feinfühligkeit vermissen. Wir haben unsere beiden "Knöllchen" natürlich bezahlt. Wollen wir doch unseren Teil zur Verbesserung der städtischen Haushaltes beisteuern. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Lenz
Adresse: 
Südstraße, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung legen fest, dass das Parken auf der linken Fahrbahnseite / auf dem linken Seitenstreifen nicht erlaubt ist, da eine Gefährdung in dem Moment entsteht, in dem man in den fließenden Verkehr wieder einfahren möchte. Es mag sein, dass das Parken auf der linken Fahrbahnseite in Einzelfällen nicht geahndet wurde. Jedoch kann hieraus kein Anspruch auf künftige Entscheidungen abgeleitet werden. Anwohnerparkberechtigungen können nur in enger Verbindung mit dem Wohnsitz in Siegburg und für die jeweilige Straße oder Straßen ausgestellt werden können; es ist rechtlich nicht zulässig und technisch nicht möglich solche Berechtigungen auszustellen für Personen, die dort nicht gemeldet sind.

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