Sonstiges #46cd-2036

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Sehr geehrte Damen und Herren, seid langem beobachte ich nun die Verkehrslage als Anwohner im Haufeld und ich bin fassungslos mit welcher Unverschämtheit die Verkehrsteilnehmer dort verfahren. Nicht nur das der Seitenstreifen des Bürgersteiges als Dauerparkplatz genutzt wird, was viel schlimmer ist, ist das Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit von 10 km/h. Das Haufeld wird zur Kurzstrecken Rennbahn! Nicht nur ich als Anwohner und Hundebesitzer, sondern auch Besucher der ansässigen Kita und des Spielplatzes sind dieser Gefahr ausgesetzt. Die Krönung der ganzen Beschwerde gipfelt aber in der verboten Befahrung der Einbahnstraße aus Richtung Von-Stefan-Straße. Ich kann schon garnicht mehr aufzählen wieviele Fahrzeuge ich schon gesehen habe. Ohne Rücksicht auf Verluste und wenn es nur darum geht einen Parkplatz zu bekommen (Aussage einen Fahrzeugführer) weil man zu faul ist einmal im Karre zu fahren, wird gegen die Fahrtrichtung gesteuert! Wir alle hier im Haufeld warten nur darauf, bis es den ersten Unfall gibt. Wenn man auf den Verkehrsverstoß aufmerksam macht wird man auch noch blöd angepöbelt oder ignoriert. Hier muss dringend eingegriffen werden. Warum macht man aus dem Haufeld keine Anliegerstraße und versieht dazu noch die Straße mit Bremsschwellen?! Ich sehe hier keinen Grund, das Haufeld weiterhin öffentlich aus Durchgangsstraße zu führen. Die Ausfahrt vom City Parkplatz kann nach hinten Richtung von-Stefan-Straße ausgeleitet werden. Diesen Weg benutzen selbst die Reisebusse beim jährlichen Weihnachtsmarkt! Mit freundlichen Grüßen
Adresse: 
Haufeld, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist ausschließlich die Polizei zuständig ist. Hinsichtlich der dargestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen und des Fahrens entgegen der Einbahnstraße verfügt die Stadtverwaltung folglich über keinerlei rechtliche Handhabe. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei i.d.R. nur dort durchgeführt werden, wo Unfallauffälligkeiten zu verzeichnen sind. Dies ist nach Auskunft der mit der Polizeibehörde in Kontakt stehenden Kollegen im Bereich des Haufeldes nicht der Fall. Dennoch wurde das städtische Kommunales Mobilitätsmanagement um eine fachliche Einschätzung bezüglich des allgemeinen Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeitsbegrenzung gebeten. Demzufolge ist seit dem Auszug der Hauptschule „Innere Stadt“ der Radverkehr in der Straße „Haufeld“ massiv zurückgegangen. Seinerzeit wurde die Fahrradstraße – bei der Radfahrer nebeneinander fahren können und Kraftfahrer untergeordnet sind – mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h und einem Verbot der Einfahrt aus Richtung der „von-Stephan-Straße“ wegen der hohen Anzahl an (Rad fahrenden) Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Grundsätzlich wäre ein Befahren mit Tempo 20 oder 30 aufgrund der insgesamt nunmehr geringeren Anzahl an Verkehrsteilnehmern, der Straßenbreite und den vorhandenen Gehwegen aber durchaus vertretbar. Da in diesem Bereich daher grundsätzlich kein Durchgangsverkehr anzunehmen ist, wird auch die Einrichtung einer Anliegerstraße als nicht erforderlich erachtet. Die Ausfahrt des Parkplatzes „Haufeld“ erfolgt nach Auskunft der Fachdienststelle über die „Alleestraße“. Die Einrichtung von Bodenschwellen wird aus hiesiger Sicht grundsätzlich als nicht zielführend erachtet, da diese zu Abbrems-, aber vielmehr und erst Recht zu Beschleunigungsvorgängen führen. Auch gehen diese mit einer hohen Geräuschentwicklung durch das Abbremsen, Überfahren und anschließende Beschleunigen einher, sodass hiervon auch unter Berücksichtigung des Anwohnerschutzes abgesehen wird. Ein akuter Handlungsbedarf bezogen auf die verkehrliche Situation wird zusammenfassend daher aktuell nicht gesehen. Die Hinweise hinsichtlich der Parksituation wurden an die Kollegen des städtischen Ordnungsamtes weitergeleitet.

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