Baustellen und Verkehr #5850-860

Baustellen und Verkehr Archiv
Hinweis zu Anliegen Nr. 839 (und 850): Entgegen Ihrer Anwort der Verwaltung (am 11.04.):"Das Wahlplakat im Bereich der Luisenstraße / B56 wird im Laufe des Tages durch die zuständige Partei versetzt bzw. von dort entfernt." steht besagte, die Verkehrssicherheit behindernde, riesengroße Wahlplakatwand auch knapp 2 Wochen später immer noch dort; somit ist das Anliegen/Problem noch nicht (wie in Ihrem Button "behauptet") gelöst!??? Da dies - wie auch z.B. die Eingabe (Nr. 859) eines anderen Bürgers/Verkehrsteilnehmers zeigt - kein Einzelfall ist, hier nochmals meine persönliche Anmerkung/Frage: Im Vorfeld/Zusammenhang mit den Genehmigungen für solche Plakataktion gibt es doch sicherlich Auflagen/Vorschriften bzgl. der Aufstellungsorte!? - MfG
Adresse: 
Kastanienstraße 4C, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Außendienstmitarbeiter des städt. Ordnungsamtes waren vor Ort und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das von Ihnen genannte Wahlplakat im Bereich der Luisenstraße / B56 keine Sichtbehinderung darstellt. Sowohl vor als auch nach dem Passieren des Plakats kann sich der Verkehrsteilnehmer einen Überblick über die Straße verschaffen. Das Aufstellen von großflächigen Wahlplakaten ist beim Ordnungsamt anzuzeigen bzw. zu beantragen; spezielle Auflagen / Vorschriften gibt es nicht.

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    24. April 2017 - 15:23

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    24. April 2017 - 16:22

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    24. Mai 2017 - 16:22