Sonstiges #5be2-2155

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Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen fußläufig zum Staatsforst und sind deshalb oft dort auf dem Waldspielplatz. In letzter Zeit stellen wir vermehrt fest, dass Hundebesitzer ihre Tiere freilaufen lassen. Am Samstag begegneten uns 9 Hundebesitzer, von denen lediglich ein Hund angeleint war. Eine andere Besitzerin hat Ihr Tier direkt nach dem Sie uns gesehen hatte angeleint und nach dem wir uns begegnet waren wieder abgeleint. Wir waren mit 2 Kindern unterwegs und es ist nichts passiert, aber eines der Kinder hat Angst vor Hunden und wir haben daraufhin unseren Spaziergang im Wald stark verkürzt und sind wieder heim gegangen. Wie ist hier die Regel? Der ein oder andere Hund, der nicht angeleint ist, wäre ja ok, aber 1 von 9 ist schon eine dürftige Quote. MfG
Adresse: 
L 16, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Nach Auskunft des städtischen Ordnungsamtes dürfen Hunde in Siegburger Wäldern frei laufen, wenn sie unter der jederzeitiger Kontrolle des Hundehalters stehen. Maulkörbe müssen nur Hunde bestimmter Rassen tragen, nicht generell alle Hunde. Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfahlen e.V. weist zudem auf seiner Homepage drauf hin, dass gemäß dem Landesforstgesetz „... Hunde im Wald außerhalb von Wegen angeleint sein müssen. Diese Einschränkung gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde. In Begleitung eines auf dem Waldweg frei laufenden Hundes ist gestattet, solange der Hund unter Kontrolle seines Führers auf dem Weg bleibt.“

Letzte Aktivitäten

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    1. Oktober 2019 - 10:37

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    1. Oktober 2019 - 10:37

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    1. Oktober 2019 - 11:04

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    1. Oktober 2019 - 11:04

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    1. Oktober 2019 - 15:06

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    31. Oktober 2019 - 14:21