Baustellen und Verkehr #601c-1760

Baustellen und Verkehr Archiv
Wenn 120 cm frei bleiben schaut das Ordnungsamt weg? In Wolsdorf wäre man über 80 cm glücklich oder war die Hauspost zu langsam um die Beschwerde an den Halter weiterzuleiten?!?!
Adresse: 
Auf der Papagei 98, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Ihren Hinweis habe ich an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet. Wie Sie richtig angeben, ist das Gehwegparken gemäß der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten, solange es nicht durch eine Beschilderung gestattet wird. In Siegburg ist es jedoch seit vielen Jahren gängige Praxis, dass das Gehwegparken durch die Überwachungskräfte in jenen Fällen mit ausreichender Restbreite für z.B. Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer toleriert wird, wenn Passanten nicht behindert werden. Dies ist dort der Fall, wo auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,20 m verbleibt. Grundsätzlich führen die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes Kontrollfahrten im gesamten Stadtgebiet durch. Sofern in diesem Rahmen ein entsprechender Verstoß festgestellt wird, werden die betreffenden Fahrzeuge durch die Kollegen verwarnt. Da die Kontrollen jedoch nur Momentaufnahmen darstellen, bitte ich um Ihr Verständnis, dass es auch weiterhin nicht vollständig verhindert werden kann, dass Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung abgestellt werden, die nicht durch die städtischen Mitarbeiter verwarnt werden. Aufgrund Ihres Hinweises werden die Kollegen des Ordnungsamtes hierauf im Rahmen der unregelmäßig stattfindenden Kontrollfahrten in dem von Ihnen genannten Bereich ein verstärktes Augenmerk legen.

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