Sonstiges #6424-2046

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Desöfteren, um nicht zu sagen täglich, tummeln sich außer scheinbar obdachlosen Personen zwielichtige Personen auf dem Alten Friedhof in der Johannesstraße in Siegburg. Ich weiß ja nicht, inwieweit es die Stadt Siegburg oder die anliegenden Bewohner tangiert, aber ich finde es ziemlich makaber, auf einem Friedhof seine abendlichen Veranstaltungen inklusive Biersaufereien, Drogenkonsum etc. abzuhalten. Ich meine, es gibt auch so etwas wie die eigenen vier Wände oder Clubs und Diskotheken für genau solche Zwecke. Da der Friedhof eh in die Jahre gekommen scheint und einige Grabstätten ziemlich herunter gekommen sind, ist es der Stadt egal, was dort geschieht? Totenruhe hin oder her oder was? Wahrscheinlich wird dieser Ort auch noch als Toilette genutzt. Wundern würde es mich nicht bei dem Unrat und den Essensresten, die dort rumliegen. Meiner Meinung nach das Allerletzte für eine solche Friedstätte! Siegburg
Adresse: 
Johannesstraße 29a, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund Ihres Hinweises waren die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes zwischenzeitlich zwei Mal vor Ort, konnten aber an beiden Tagen keine entsprechende Feststellungen machen. Bei den Kontrollen handelt es sich jedoch lediglich um Momentaufnahmen, sodass nur die Ordnungswidrigkeiten, die zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt werden, auch durch die Außendienstmitarbeiter entsprechend geahndet werden können. Vor diesem Hintergrund kann es leider nicht gänzlich verhindert werden, dass es trotz entsprechender Kontrollen zu jenen Vorfällen kommt. Da sich die Ordnungsamtsmitarbeiter unter der Woche nur bis 22 Uhr im Dienst befinden, ist bei Lärmbelästigungen oder Ähnlichem nach 22 Uhr grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Dies gilt darüber hinaus auch für alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit Drogen bzw. Drogenkonsum stehen, da es sich hierbei i.d.R. um Straftaten handelt. Gehen Meldungen bei der Polizei ein (Tel. 0 22 41 / 541 31 21), fahren entweder die im Dienst befindlichen Ordnungsamtskräfte oder die Kollegen der Polizei raus, um die Situation vor Ort zu kontrollieren und schnell Abhilfe zu schaffen. Sollte Ihnen daher zukünftig nochmals ein derartiges Treffen auffallen, bitte ich Sie, dies direkt bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden, in deren Zuständigkeitsbereich diese Art der Störungen grundsätzlich fallen. Sofern Sie mir einen konkreten Zeitpunkt (Wochentag, Uhrzeit) mitteilten können, an welchem sich entsprechende Feststellungen häufen, gebe ich dies parallel auch gerne nochmals an die Kollegen des Ordnungsamtes zur Planung zeitlich gezielterer Kontrollen weiter.

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