Baustellen und Verkehr Archiv
Auf dem Siegdamm neben dem Glassammelbeälter stehen wiederholt geparkte LKW, Wohnmobiele, Anhänger und PKW auf unbefestigtem Untergrund.
Adresse:
Siegstraße 43, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Das Parken im Bereich des Siegdamms neben dem dortigen Glasbehälter ist zulässig, solange die dort parkenden Fahrzeuge angemeldet und betriebsbereit sind. Anhänger dürfen bis zu zwei Wochen an derselben Stelle parken ohne bewegt zu werden.
Weder eine Beschilderung noch eine Grünfläche verbietet das Parken dort.
Das städt. Ordnungsamt wird diesen Bereich des Siegdamms in die Kontrollfahrten mit einbeziehen.