Baustellen und Verkehr #6f83-2751

Baustellen und Verkehr Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, Seit einer Woche finden Bauarbeiten auf dem Sportplatz hinter meinem Haus Zum Jelsloch 9 in Siegburg statt. Dies wird von viel Lärm begleitet. Es wird schwere Maschinen rund gefahren, und es wird unnötig gehupt und geschrien. Darüber hinaus beginnt all dies zwischen 0700 und 0710 Uhr. Es ist Sommer und wir leben in der COVID-19-Zeit, dies scheint absolut nicht berücksichtigt zu werden. Es gibt jetzt übermäßigen Lärm, wo es normalerweise keinen Lärm gibt. Zum Teil deshalb, weil der Sportplatz von Häusern begrenzt ist, wird der Lärm verstärkt und viele Menschen leiden darunter. Ich hätte gerne dringend eine Antwort auf die Frage, ob dafür eine Genehmigung erteilt wurde. Wenn ja, würde ich gerne eine Kopie erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, gehe ich davon aus, dass Sie diese Bauarbeiten sofort einstellen und dass dann eine entsprechende Lösung gefunden wird. Anfang soll zumindest nicht vor 8.30 Uhr sein und mit viel weniger schwerem Geräte. Und überhaupt kein Schreien und Hupen durch die Bauarbeiter. Wie gesagt, es ist Sommer und wir leben in der COVID-19-Zeit. Ich arbeite, wie viele andere Anwohner auch, zu Hause. Und bei den steigenden Temperaturen muss es möglich sein, Fenster zu öffnen, ohne dass dies sofort ein Problem darstellt. Meine dringende Frage an Sie lautet: Tun Sie etwas dagegen. Die Anwohner müssen berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen,
Adresse: 
Zum Jelsloch 9, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit finden nach Aussage der Fachdienststelle Sanierungsarbeiten auf dem Schulhof der Grundschule Nord statt, aufgrund dessen ein Teil der Baustelleneinrichtung auf den dort angrenzenden Sportplatz verlagert wird. Die bauausführenden Firmen wurden noch mal darauf hingewiesen, unnötigen Lärm und Fahrbewegungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist es auch so, dass solche Arbeiten in den Ferien stattfinden müssen, da in dieser Zeit kein Schulbetrieb stattfindet. Auf Baustellen darf grundsätzlich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet werden. Eine entsprechende Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde liegt vor, aus datenschutzrechtlichen Gründen darf Ihnen diese jedoch nicht übersandt werden.

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