Baustellen und Verkehr #81b7-2073

Baustellen und Verkehr Archiv
Die aufgestellten Halteverbotsschilder sind nicht für den fließenden Verkehr sichtbar, wodurch es vermehrt zu ungewollten Parkverstößen kommt.
Adresse: 
Hohenzollernstraße 85, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Zwischenzeitlich waren die Kollegen des städtischen Ordnungsamtes vor Ort und haben die Beschilderungssituation überprüft. Wie diese mitteilten, konnte in diesem Rahmen keine Beschilderung ausgemacht werden, die nicht einsehbar wäre. Hier sei darauf hingewiesen, dass bei der Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im Bereich des ruhenden Verkehrs grundsätzlich andere Anforderungen gestellt werden, als an solche, die den fließenden Verkehr betreffen. Demnach ist jeder Verkehrsteilnehmer gem. § 1 StVO dazu angehalten, im Straßenverkehr seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dies bedeutet, dass man sich bei Abstellen des Fahrzeugs 100 Meter davor und dahinter vergewissern muss, ob eine Beschilderung vorhanden ist, die das Parken einschränkt oder verbietet. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beschilderungssituation im vorliegenden Fall daher als ausreichend bewertet wird.

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