Sonstiges #880f-3005

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Dies ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt Siegburg wegen unverhältnismäßiger Einschränkung des Regelbetriebs von Kindertagesstätten und Weigerung die Bitte/Empfehlung vom 08.10.2020 zu widerrufen. Das Jugendamt hat am 08.10.2020 die Tagespflegeperonen gebeten, die Eltern zu bitten Ihre Kinder die nächsten 2 Wochen zu hause zu lassen. Dies sei eine Empfehlung und unter pädagogischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Eingewöhnung abgewogen werden. Die 7-Tage-Inzidenz Siegburgs ist NICHT auf das Zusammentreffen von Kleinkindern zurückzuführen. Hier ein aktueller Beleg der Bundesfamilienministerin dazu: https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kitas-schulen-101.html Wir möchten, dass die Pandemie eingedämmt wird. Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, dass nur weil einige Erwachsene oder Jugendliche feiern und die AHA-Regeln dabei nicht einhalten, Grundschul- und Kleinkinder erneut massiv OHNE ANLASS benachteiligt werden! Unser Sohn ist 22 Monate alt und wir sind beide berufstätig, außerdem ist ihm und uns sein Kontakt zu gleichaltrigen Kindern wichtig. Wird dieser Kontakt eingeschränkt, führt das im besten Fall zu einer 1:1 Betreuung. Unsere Tagesmutter betreut nur 3 Kinder, da ist das Risiko einer Ansteckung nicht nur gering, auch die Verbreitung wäre sehr begrenzt und sehr gut nachvollziehbar. Soziale Kompetenzen werden von Kleinkindern am besten im Kontakt mit gleichaltrigen Kindern erlernt. Ihre Maßnahmen stehen somit dem Kindeswohl in unverhältnismäßigem Ausmaß entgegen. Nach den Gerichtsurteilen der letzten Monate zum Gebot der Verhältnismäßigkeit von einschränkenden Maßnahmen, wäre zu erwarten gewesen, dass dies bei den Entscheidungen berücksichtigt würde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Natürlich handelt es sich um keine Anordnung, aber immerhin um eine Bitte vom Amt. Dieser Form leisten viele Menschen folge, auch wenn sie mit dem Inhalt nicht unbedingt einverstanden sind. Das Aussprechen und die Weigerung des Widerrufs dieser Bitte/Empfehlung vom 08.10.2020 ist Amtswillkür und Machtmissbrauch. Denn die Bitte/Empfehlung ist fehlerhaft, weil sachlich unbegründet. Sie schränkt die Bürger in Ihrer Freiheit ein, insbesondere die betroffenen Kinder. Mit der Einschränkung des Regelbetriebs von Kindertagesstätten handelt das Jugendamt unverhältnismäßig und somit rechtswidrig. Die Einschränkung einer Bevölkerungsgruppe, die nicht (signifikant) von Corona betroffen ist, ist unverhältnismäßig. Auch das Ausbleiben der Differenzierung von Maßnahmen in Hinblick auf die Größe der Gruppen der betreuten Kinder ist unverhältnismäßig. Wir würden es begrüßen, wenn Sie eilends darauf hinwirken die Maßnahme umgehend entsprechend zu korrigieren und fordern Sie ausdrücklich dazu auf. Einen Fehler zu erkennen, ihn gegebenenfalls einzugestehen und vor allem zu korrigieren, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Zeichen von Stärke! Uns geht es NICHT um Schadensersatz oder ähnliches, sondern darum dass die Bürger nicht unverhältnismäßig und (sachlich) unbegründet in Ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Freundliche Grüße PS: Die Anzahl der Anlagen hier ist technisch begrenzt. Gerne sende ich Ihnen weitere PDF vom Mailverkehr.
Adresse: 
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Auf den bisherigen Mailverkehr und die Antworten vom 20., 16. und 15. Oktober wird verwiesen.

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