Sonstiges #a1ba-3445

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Sehr geehrte Damen uns Herren, an dieser Stelle parken häufig PKW auf dem Bürgersteig und verhindern ein Durchkommen von Fußgängern. Es wäre sehr schön, wenn man hier einmal durch das Verhängen eines Bußgeldes die Rechte der Fußgänger untermauern würde. Vielen Dank. Freundliche Grüße,
Adresse: 
Pilgrimsweg, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Wie von den Außendienstmitarbeitern zurückgemeldet wurde, war zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Fahrzeug mehr an der betreffenden Stelle abgestellt. Die Kollegen wurden gebeten, hierauf im Rahmen der unregelmäßig stattfindenden Kontrollen ein Auge zu haben. Da die Ordnungsamtsmitarbeiter jedoch nicht zu jeder Zeit vor Ort sein können, sei auch auf die Möglichkeit der Privatanzeige hingewiesen. Im Falle eines Parkverstoßes können Sie das entsprechende Formular mitsamt einem aussagekräftigen Beweisfoto unmittelbar an das Ordnungsamt (Amt für öffentliche Ordnung, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg, Fax: 02241/102-415, E-Mail: knoellchen@siegburg.de) übersenden. Die Kollegen können anhand dessen nachträglich ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Grundsätzlich ist dies auch noch drei Monate rückwirkend möglich. Bitte beachten Sie hierbei, dass Fremdanzeigen ohne unterschriebenes Formular leider nicht berücksichtigt werden können.

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    12. April 2021 - 18:57

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    12. April 2021 - 18:57

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