Sonstiges #ad11-3442

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Wettlokal mindestens 10 Kunden, keine Masken, Fahrzeuge parken in der Fußgängerzone
Adresse: 
Konrad-Adenauer-Allee, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist in Wettannahmestellen, Wettbüros usw. nur die Entgegennahme der Spielscheine bzw. Wetten gestattet. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig. Mehrfach fanden in der Vergangenheit Kontrollen durch die Außendienstmitarbeiter in dem entsprechenden Wettbüro statt. In diesen Rahmen konnten jedoch keine Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt werden. Personell ist es den Kollegen aufgrund der Vielzahl an Einsätzen leider nicht möglich, das Ladenlokal über einen längeren Zeitraum zu observieren bzw. die Besuchsdauer im Einzelnen nachzuhalten. Die Kollegen haben den Betreiber aufgrund der vorliegenden Hinweise jedoch nochmals auf die bestehenden Regelungen hingewiesen und zur Einhaltung ermahnt. Die Außendienstmitarbeiter werden hierauf weiterhin ein Auge haben.

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    11. April 2021 - 16:41

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    11. April 2021 - 16:41

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    12. April 2021 - 9:51

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    12. April 2021 - 9:51

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    19. Mai 2021 - 11:43