Sonstiges Archiv
Wieso hat am heutigen Tage ein Blumenladen geöffnet?
Adresse:
Scheerengasse 1, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Hier liegt laut aktueller Corona-Schutzverordnung kein Verstoß vor, da es in § 11 Handel, Messen und Märkte, Alkoholverkauf
Absatz 1 Satz 7 heißt, dass es Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen, soweit sie den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs (Übertöpfe und so weiter) beschränken, gestattet ist, zu öffnen.