Sonstiges #c6da-1867

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Mit Richtung auf den Fussweg zwischen Papagei und Lambertstraße wurde eine Überwachungskamera im öffenlichen Raum installiert. ist das zulässig?
Adresse: 
Lambertstraße 19, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Entsprechend der rechtlichen Bestimmungen zur optischen Überwachung sollen Verstöße bzw. der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit/Straftat der Aufsichtsbehörde gemeldet werden (vgl. §§ 6b BDSG und 29b DSG NRW). Zuständige Aufsichtsbehörde für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist der/die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich würde Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die nachfolgend aufgeführte Stelle zu wenden: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Hierbei bitte ich jedoch zu beachten, dass anonyme Eingaben in der Regel nicht weiterverfolgt werden. Die Siegburger Stadtverwaltung verfügt darüber hinaus über keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Ich bitte um Verständnis.

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