Sonstiges Archiv
Mit Richtung auf den Fussweg zwischen Papagei und Lambertstraße wurde eine Überwachungskamera im öffenlichen Raum installiert. ist das zulässig?
Adresse:
Lambertstraße 19, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Entsprechend der rechtlichen Bestimmungen zur optischen Überwachung sollen Verstöße bzw. der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit/Straftat der Aufsichtsbehörde gemeldet werden (vgl. §§ 6b BDSG und 29b DSG NRW). Zuständige Aufsichtsbehörde für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist der/die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Ich würde Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die nachfolgend aufgeführte Stelle zu wenden:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Hierbei bitte ich jedoch zu beachten, dass anonyme Eingaben in der Regel nicht weiterverfolgt werden.
Die Siegburger Stadtverwaltung verfügt darüber hinaus über keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Ich bitte um Verständnis.