Sonstiges #caf4-1727

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Guten Tag Seit Jahren parkt hier ein Anhänger einer Firma. Diese Firma verfügt über Stellplätze Carport + Garage und bekommt Anwohnerparkausweis 1 Auto dürfte zudem auch nicht berechtigt sein, einen Anwohnerparkausweis zu erhalten. Land Rover über 2m hoch und über 5m lang. Der Anhänger darf dort nicht stehen ( auch nicht 2 Wochen ) weil es nach STVO §12 / 3a Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht >2to nicht erlaubt ist, in reinen Wohngebieten in der Zeit von 22-6Uhr und an Sonn und Feiertagen zu parken. Siehe Bild Typengenehmigung / zulässiges Gesamtgewicht GVW 2600KG
Adresse: 
Auf dem Gerotten 6, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle wurde festgestellt, dass die von Ihnen genannten Anwohnerparkausweise für den Bereich der Ernststraße in Kürze ablaufen. Im Rahmen eines möglichen Verlängerungsantrages werden die Voraussetzungen für einen solchen Ausweis erneut überprüft. Zu dieser Überprüfung gehören u.a. die Stellplatzanzahl wie auch das Fahrzeug, wessen Höhe von 2 Metern nicht überschritten werden darf. Im Rahmen der unregelmäßig stattfindenden Kontrollfahrten der Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes wird auch der Bereich der Ernststraße angefahren. Inzwischen wurden die Ventilstände des dortigen Anhängers vorgemerkt, um zu überprüfen, ob der Anhänger dauerhaft, ohne bewegt zu werden, dort abgestellt wird. Sollte dies der Fall sein, wird dieser entsprechend durch die städtischen Kollegen verwarnt.

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    28. Dezember 2018 - 12:17

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