Sonstiges #ce8c-1724

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Eine Kirschlirbeerhecke, die insgesamt schon über zwei Meter ist stört an der Einmündung die Sicht Un den fließenden Verkehr massiv und sollte - wenn nicht sogar sowieso nach dem NRW-Recht - dann aufgrund der Verkehrssicherheit im Kurvenradius max 120 cm betragen? https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/nachbarrecht/index.php#6
Adresse: 
Marienhofstraße 15, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Die Kollegen des städtischen Ordnungsamtes sind Ihrem Hinweis nachgegangen und waren heute kurzfristig vor Ort. Nach Auskunft der Kollegen wird der betreffende Eigentümer nunmehr zum umfänglichen Rückschnitt des Überwuchses aufgefordert. Die Kollegen werden dies anschließend kontrollieren.

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    19. Dezember 2018 - 16:22

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    19. Dezember 2018 - 16:22

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    19. Dezember 2018 - 16:30

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    19. Dezember 2018 - 16:30

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    20. Dezember 2018 - 14:15

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    19. Januar 2019 - 14:20