Sonstiges #d8a7-2130

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Ich habe eine Verwarnung erhalten (Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkausweis) ich bin Anwohnerin und habe einen Anwohnerparkausweis. Leider musste ich als ich am Morgen aus dem Urlaub zurück kam ganz an der Seite der Anwohnerparkplätze parken, da mal wieder durch die ganzen Berufsschüler etc. die Anwohnerparkplätze komplett belegt waren. Was soll man da machen ? Ich bitte Sie die 10€ Verwarngeld nicht einzufordern.
Adresse: 
Berliner Platz, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Eine Einstellung der Verwarnung ist leider nicht möglich . Auch wenn in einer Bewohnerparkzone kein Parkplatz verfügbar ist, berechtigt dies nicht dazu, den PKW verbotswidrig an anderer Stelle abzustellen. Dies hat den Hintergrund, dass ein Bewohnerparkausweis grundsätzlich keine Gewähr für die Verfügbarkeit eines Parkplatzes bietet. Alternativ hätte nach Auskunft des Ordnungsamtes in Ihrem Falle beispielsweise die Möglichkeit bestanden, im Bereich der Katharinenstraße zu parken. Hier gilt die Regelung, dass in der Zeit von 8 bis 18 Uhr mit Parkscheibe zwei Stunden geparkt werden darf. Fahrzeuge mit ausliegendem Bewohnerparkausweis dürfen dies sogar unbegrenzt.

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