Baustellen und Verkehr #d9cb-2231

Baustellen und Verkehr Archiv
Bei der Hausnummer 34 ist ein Straßenschild, welches zwei Behindertenparkplätze ausweist. Bei einem ist die zugehörige Markierung auf dem Boden mit Gelbmarkierung ungültig gemacht worden, weshalb der Eindruck eines regulären Parkplatzes entsteht. Als ich mein Fahrzeug auf dem zugehörigen "regulären" Parkplatz abstellte, erhielt ich einen Strafzettel und bekam als Antwort auf meinen Einspruch, dass Bodenmarkierungen lediglich Hinweise sind und nicht maßgebend und somit am Verwarnungsgeld festgehalten wird. Ich empfinde dies ehrlich gesagt als ziemliche Frechheit als Autofahrer so in die Irre geführt und zur Kasse gebeten zu werden. Damit anderen Verkehrsteilnehmer nicht das gleiche Schicksal ereilt, bitte ich um Entfernung der missverständlichen Beschilderung / Bodenmarkierung.
Adresse: 
Annostraße 3, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Wie die zuständige Fachdienststelle, das städtische Ordnungsamt, mitteilte, mussten die beiden Behindertenparkplätze im Bereich der Mühlenstraße demnach während der Errichtung des dortigen Neubaus gesperrt werden. Hierzu wurden die entsprechenden Beschilderungen zugehangen und zusätzlich die vorhandenen Piktogramme auf dem Boden provisorisch mit gelber Markierung durchgestrichen. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurden die Schilder wieder freigemacht, wodurch die Behindertenparkplätze ihre Gültigkeit wiedererlangten. Wie Sie richtig angeben, verzögerte sich die Entfernung der gelben Markierung durch die ausführende Firma. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die ausgeschilderte Parkregelung. Folglich ist es leider nicht möglich, die Verwarnung einzustellen. Ich bitte um Verständnis. Die Markierungen wurden in der Zwischenzeit bereits entfernt.

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