Sonstiges #dc18-2092

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Ich bin Anwohner (und Miteigentümer) eines Stichweges der Uhlrather Straße mit sechs Anliegern (Hausnummern 10, 11, 12, 13, 14, 15) In Siegburg-Brückberg. Beim Herausfahren auf die Uhlrather Straße ist uns die Sicht nach rechts derart eingeschränkt, dass es z. T. schon zu gefährlichen Situationen geführt hat. Man kann die Straße praktisch erst einsehen, wenn man mit dem Auto schon mitten drauf steht! Die Eigentümer von Hausnummer 16 haben zur Abgrenzung ihres Gartens zur Straße (Eigentum Stadt Siegburg) und zu unserem Stichweg (Privateigentum, s.o.) eine Kirschlorbeerhecke gepflanzt, die im Laufe der Jahre so breit geworden ist, dass sie ca. 20-30 cm in unseren Stichweg hineinreicht und zur Straße hin ca. 50 cm Überstand hat. Dabei habe ich festgestellt, dass die Hecke zur Straße hin selber quasi schon auf das Straßenflurstück (Eigentum Stadt Siegburg) gepflanzt wurde, also gar nicht auf dem Eigentum von Hausnummer 16. Dadurch ist für uns der Blick bei der Ausfahrt auf die Straße in unzumutbarer Weise genommen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht hat jeder Eigentümer dafür zu sorgen, dass von seinem Eigentum kein Schaden für Dritte entstehen kann. Alle Versuche, das Problem mit den Eigentümern sachlich zu lösen, sind bisher gescheitert. Die Notwendigkeit des Rückschnittes der Hecke wird nicht eingesehen. Wenn die Hecke mit den Grundstücksgrenzen abschließen würde (siehe z.B. Ausfahrt aus dem Stichweg Hausnummern 4, 5, 6, 7, 8, 9), hätten wir wieder einen breiteren Blickwinkel, um die Straße nach rechts einzusehen. Auch von der Uhlrather Straße aus von Nord kommend (vom Spielplatz her) wäre früher wahrzunehmen, wenn jemand aus unserem Stichweg ausfahren will (Auto oder Fahrrad). Seit einiger Zeit "parken" die Mülltonnen von Hausnummer 16 permanent neben der Garage auf dem Straßenflurstück, obwohl vor dem Haus genügend freie Fläche vorhanden ist. Deshalb bitte ich Sie diese Situation vor Ort zu überprüfen, auch was die Eigentumsgrenzen/Eigentumsverhältnisse angeht. Nach Absprache stehe ich auch gerne vor Ort zur Verfügung.
Adresse: 
Uhlrather Straße 11, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Das städtische Ordnungsamt hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Eine Sichtbehinderung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Hinsichtlich des Überwuchses in die private Stichstraße besteht für die Ordnungsbehörde keine Möglichkeiten der Einflussnahme. Über die Nutzung des Randstreifen zwischen der Fahrbahn und dem Grundstück wurde ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde. Das Abstellen der Mülltonnen und eine Bepflanzung sind damit zulässig.

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