Baustellen und Verkehr #e2e4-2329

Baustellen und Verkehr Archiv
Der ADAC informiert, dass "Auf gleiche Höhe wie für das Halten in zweiter Reihe (55 Euro) sollen auch die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen angehoben werden. Bei Behinderung sollen 70 € und ein Punkt in Flensburg fällig werden. "Dass so etwas härter bestraft wird, ist in Ordnung", sagt Gerhard Hillebrand, ADAC Vizepräsident für Verkehr. "Aber dass solche Verstöße in Flensburg eingetragen werden, halte ich für unverhältnismäßig." Höhere Bußgelder ja, aber keine Punkte, außer es wird jemand gefährdet oder geschädigt. Hillebrand: "So eine Lösung hält der ADAC für angemessen."" https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/neu-in-2020/ Wie soll das morgens im Rückstau zwischen Kreisel und Kastanienhof funktionieren, wenn die dem Pkw und Busverkehr zugestandene Breite optisch geschätzt (und bei google.maps hilfsmäßig gemessen) keine 6 Meter beträgt? Muss unter den Umständen mindestens ein Radangebotsstreifen entfernt werden oder können Radfahrer demnächst Knollen ohne Ende schreiben lassen? Vielen Dank für die Veröffentlichung der Mindestfahrbahnbreiten.
Adresse: 
Wolsdorfer Straße 16, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
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