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Baustellen und Verkehr #b1c4-7797

Die Braschosser Str. im Ortsteil Braschoß ist zugleich als Vorfahrtstraße (Zeichen 306) sowie als Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) beschildert. Diese Kombination ist laut §45 Absatz 1c Satz 2 StVO unzulässig: "Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten." Siehe dazu auch VwV-StVO zu §45 Rn 37-42. Die bestehende Regelung sorgt bei den Verkehrsteilnehmenden für Verwirrung, da sie laut §39 Abs. 1a StVO auf Vorfahrtstraßen auch gar nicht mit Tempo-30-Zonen rechnen müssen. Richtig gefährlich aufgrund sich widersprechender Vorfahrtsregelungen wird es allerdings nach dem Übergang in den Ortsteil Schneffelrath. Die Vorfahrtstraße wird hier von der Braschosser Str. auf die Straße Am Breitschoß fortgesetzt, es beginnt wieder eine neue Tempo-30-Zone, die einmündenden Seitenstraßen (im Profgarten, Im Weingartsberg, Auf der Höhe) sind ab hier aber nicht mehr mit Zeichen 205 Vorfahrt gewähren beschildert. Die Vorfahrtstraßenregelung auf der Straße Am Breitschoß bleibt jedoch auch ohne Wiederholung vor jeder Einmündung bestehen, da sie nicht durch Zeichen 307 (Ende der Vorfahrtstraße) beendet wurde. Vgl. Anlage 3 (zu § 42 Abs 2 StVO) lfd. Nr. 2 (Erläuterung zu Zeichen 306 Vorfahrtstraße): "Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 [...] , 206 [...] oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“." Sollte es bei der bestehenden Regelung zu einem Unfall kommen, wird die Gemeinde eine erhebliche Mitschuld tragen!

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Sonstiges #0c2b-7789

Am Busbahnhof, Bussteig 2 fehlen seit ein paar Tagen die Stützen, siehe Foto. Auf dem Bild vielleicht schlecht zu erkennen Jedenfalls kann man sich dort nicht mehr hinsetzen.

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Baustellen und Verkehr #e9a9-7778

Laut Ratsbeschluss vom 12.12.23 sollte das Befahren des Nordfriedhofs auch mit Fahrrädern ab 01.01.24 möglich sein. Jedoch sind immer noch an beiden Eingängen Schilder angebracht, die das verhindern (Stand: 03.01.24). Bitte entsprechend entfernen lassen, da es ansonsten zu unnötigen Irritationen kommen kann. Vielleicht ist auch noch einmal eine Info dazu in siegburgaktuell sinnvoll. Danke

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Sonstiges #2062-7742

Vor Haus XYsteht ein, mit einer Kralle gesicherter Anhänger, über die Parkbucht hinaus in Richtung Straße. Die Kralle liegt komplett auf der Straße. Weiterhin steht dahinter ein Wohnwagen, gefühlt seit Monaten, unbewegt. Weiter oben steht ein weiterer Anhänger dieser Bewohner. Könnte man dies mal kontrollieren? Und könnte man eine Einschränkung der Parkbuchten für PKWs in Betracht ziehen? Anders wird es wahrscheinlich nie besser werden.Ich danke für Ihre Hilfe und Prüfung.

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